Hallo,
beim öffentlichen Dienst gibt es nach Altersteilzeit eine Abfindung als Ausgleich von Rentenabschlägen, und zwar bis zum 65. Lebensjahr.
Auch die IG Metall sieht diese Abfindung vor, allerdings nur bis zum 63. Lebensjahr.
Meine Frage: Gibt es diese Regelung auch im Banken- und Versicherungsgewerbe ?
Mit freundlichen Grüßen
Passaternst