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Experten-Antwort

Abfindung als Rentenerhöhung

von Rolando04.08.2017 | 15:13
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Hintergrund: Zum Ablauf meiner passiven Altersteilzeit Phase erhalte ich mit meinem letzten Monatsgehalt noch eine Abfindung (sozialversicherungsfrei) in Höhe von 20000.- Euro. Danach beginnt sofort die Rente mit 63 Jahren (>35 Jahre gearbeitet und mit Abschlag). Um den Abschlag (0,3% pro Monat) auszugleichen, müssten ca. 17500.- Euro Beiträge in die Rentenversicherung (RV) eingezahlt werden. Nach Aussage der RV besteht auch die Möglichkeit, den größten Teil der Abfindung vom Arbeitgeber direkt als Rentenbeitrag an die RV zu überweisen (RV Formular V0210), dafür generiert die RV ein Aktenzeichen und eine Kontonummer. Fragen: Doch wie sieht es mit der Besteuerung aus? Hierzu habe ich bisher nur gegensätzliche Aussagen erhalten. Folgend zwei Beispiele: a) Von der Abfindung werden vom Arbeitgeber 17500.- direkt als Beiträge an die RV überwiesen, die restlichen 2500.- zusammen mit dem letzten Gehalt normal versteuert (Kl.1)?? oder b) Trotz Abführung von 17500.- als RV Beiträge würde die gesamte Abfindung von 20000.- als Kapitaleinkünfte gewertet, es käme die 1/5 Besteuerung zum tragen und somit würden ca. 7500.- Steuern fällig. Da ich den Großteil der Abfindung jedoch nicht ausgezahlt bekomme, wäre meine Netto Auszahlung weniger Null, erheblich im Minus. Die daraus resultierenden Steuernachzahlungen vom Finanzamt (vermutlich mit Quartals Abschlägen) nachgefordert werden???

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8 Antworten

KSCam 04.08.2017 | 18:04
Auch Sie fragen im falschen Forum nach - kein DRV Mitarbeiter wird Ihnen Konkretes zur Ihrer Steuerfrage sagen. Wir sind allesamt froh unser eigenes Rechtsgebiet zu beherrschen und damit mehr als ausgelastet. Hier sind Finanzamt, Steuerberater und Co gefordert.
Fortitude oneam 04.08.2017 | 20:13
Hallo Ronaldo, das Wichtigste haben Sie bereits von KSC erhalten. Mal ganz ehrlich wie hoch sind die Abschläge? 3,6, 7,2, 10,8% = 80, 120, 150 Euro? Glauben Sie, mir im späteren Alter benötigt man nicht mehr soviel Geld. Ich würde erstmal die Abfindung auf ein Tagesgeldkonto parken. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Herz1952am 05.08.2017 | 15:09
Hallo Ronaldo, ich habe womöglich noch einen besseren Tipp zur Geldanlage. Festgeldkonten bringen z.Zt. so gut wie nichts (0,05 %). Wenn Sie über 60 Jahre alt sind, können Sie auch einen Rentensparplan machen. Geht schon ab 5 Jahre. Die Garantiezinsen liegen zwar in der Regel auch bei ca. 0,5 %. Aber der tatsächliche Zinssatz für 2017 ist (aufgrund Ergebnis 2016) sogar bei 2,25 %. Rente oder Kapitalauszahlung möglich. (Kapitalauszahlung empfohlen, man weis ja nie was passiert). Wenn Sie vor diesen 5 Jahren "ans Geld" wollen, ist eine "Gebühr" zu zahlen. Es gibt natürlich jede Menge dieser Pläne von "supersicher" mit geringerer voraussichtlicher Rendite, bis zu einer möglichen höheren Rendite (mit Aktien-(Fonds) Anteilen). Sie können sogar Abschluss- und Bearbeitungsgebühr frei sein. Ich bekomme also für diesen Tipp keine Provision. :-)
Konrad Schießlam 06.08.2017 | 13:52
Zur Sache, also keine Rat für eine Geldanlage. Seit 2006 sind Abfindungen steuerpflichtig, die Fünftelregelung führt-besonders bei hohem Verdienst-zur steuerlichen Begünstigung bei der Einkommensteuer des Gesamtbetrages des zusätzlichen Jahresverdienstes. Der Steuer für den Normalverdienst plus den Verdienst der Abfindung zu 1/5 der Abfindung fällt günstiger aus. Daran ändert mE. auch nichts, wenn der Arbeitgeber einen Teilbetrag an die Rentenversicherung überweist. Der Betrag wird natürlich nicht als Kapitaleinkünfte gewertet sondern als zu- sätzlicher Jahresverdienst. So wie beim Progressionsvorbehalt - nicht negativ aber-wirkt sich der Steuersatz positiv auf den Jahreslohn auf. Habe das Thema vor 10 Jahren einmal bei einer meiner Töchter durchgeführt. MfG.
W*lfgangam 06.08.2017 | 19:16
Hallo Rolando, Einfache Gegenfrage: wann erwarten Sie denn, mit dem Rentenmehrbetrag/kein Abschlag Ihren Einzahlungsbetrag - mit allen steuerlichen 'Mätzchen' - wieder in Ihrem Portemonnaie zu haben? Hält die Leber /Lunge /Herz bis dahin so lange durch - kann eine etwaige Witwe die Einzahlung weiterhin häppchenweise 'nacherleben'? Und, die steuerliche Komponente klären Sie bitte mit dem dafür geeigneten Fachpersonal. Und2, wenn Sie für die 17,5T EUR keine bessere Verwendung haben, schießen Sie das in die DRV rein – ein bessere/gesicherte Kapitalanlage dürften Sie kaum finden ...nur erleben müssen Sie es auch ;-) Gruß w.
Genervteram 06.08.2017 | 20:01
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
Vorsicht vor den steuerlichen Beiträgen von K.S.! Experten in diesem Forum geben absichtlich keine steuerrechtlichen Kommentare ab. Dies gebührt nun mal Steuerexperten. Daher Vorsicht vor "selbsternannten" Steuerexperten und deren Beiträge und Ratschläge! Es besteht keinerlei Anspruch auf den richtigen Inhalt!
Konrad Schießlam 07.08.2017 | 10:15
Hoffentlich strapaziere ich die Nerven des Genervten nicht all zu sehr. In keinem Fall, also auch bei den amtlichen, sind die Aussagen gerichtsfest und es kann niemand belangt werden. Es soll ja nur für den Fragenden eine Antwort sein und dient als Grundlage für Eigenes oder Fachwissen von Fachleuten, dazu zähle ich natürlich mich nicht. MfG.
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