Dem Beitrag von „Mondkind“ ist inhaltlich nichts hinzuzufügen. Teilen Sie dem Rententräger der Witwenrente die Wiederheirat in Form einer Heiratsurkunde mit und bitten Sie um die Zahlung der Abfindung auf das Konto Ihrer Wahl.
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Dem Beitrag von „Mondkind“ ist inhaltlich nichts hinzuzufügen. Teilen Sie dem Rententräger der Witwenrente die Wiederheirat in Form einer Heiratsurkunde mit und bitten Sie um die Zahlung der Abfindung auf das Konto Ihrer Wahl.
Bezieht der/die Partner(in) vor der erneuten Heirat auch eine Witwer(n)rente, so hat diese(r) auch einen Anspruch auf die Abfindung.
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