Frage : Kann ein Dienstgeber (AVR) die gesetzliche Zahlungsverpflichtung der Abfindung nach ATZ vor Vertragsabschluß des Vertrages auf einem gesonderten Schriftstück ausklammern. (Bedingung, da sonst der Vertrag nicht zustande kommt. Mit freundlichem Gruß KB
06.05.2008, 11:30
Experten-Antwort
Meines Wissens nach gibt es nicht den gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach Altersteilzeit. Vielmehr gibt es eine Vertragsautonomie, die beiden Seiten die Ausgestaltung einer Altersteilzeitvereinbarung überlässt. Möglicherweise macht Ihr Arbeitgeber nun hiervon Gebrauch.