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Experten-Antwort

Abfindung, dann vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung

von manfred12.10.2012 | 18:42
2568 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin Jahr März 1952 und kann die vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung beziehen. Jetzt bietet mir mein Arbeitgeber eine Abfindung an damit ich zum 1.12.12 oder 1.1.13 in Rente gehe. Ich bin freiwillig gesetzl. krankenversichert und werde durch die Rentenbezüge weiterhin in der Krankenkasse bleiben. Muss ich für die Abfindung Krankenkassenbeiträge zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Meiner Meinung nach müssen Sie für die Abfindung keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann aber nur über Ihre gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Setzen Sie sich deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

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7 Antworten

...................................am 12.10.2012 | 22:11
Wenn Sie Blutwurst kaufen wollen, gehen Sie zum Gärtner? Nein? Warum fragen Sie dann nicht Ihre Krankenkasse, wenn es um die Krankenversicherung geht?
Bleib übrig !am 13.10.2012 | 12:21
Tom Waits, der Sauerländeram 13.10.2012 | 18:55
Es gibt einige Foren für Krankenkassen. Am besten mehrere befragen. Wenn man sich nur auf eine Anwort verläßt, kann man leicht reinfallen. Hinter den Foren stehen meist Krankenkassen, das heißt aber auch, daß die Anhtworten "interessenverseucht" sind.
Tom Waits, der Sauerländeram 13.10.2012 | 18:58
Muss ich für die Abfindung Krankenkassenbeiträge zahlen?
Wenn Sie Blutwurst kaufen wollen, gehen Sie zum Gärtner? Nein? Warum fragen Sie dann nicht Ihre Krankenkasse, wenn es um die Krankenversicherung geht?
Nur nicht übertreiben. Blutwurst gibts auch in der Tankstelle. Und im übrigen, es gibt wohl kaum Verkäufer, die ihre eigenen Produkte schlecht machen, selbst wenn sie es sind. .
Moonam 13.10.2012 | 19:08
Hallo Manfred, wenn eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird ist sie sozialversicherungsfrei.
Bleib übrig !am 14.10.2012 | 10:55
Er ist aber freiwillig gesetzlich krankenversichert. Nicht pflichtversichert. Da gelten andere Spielregeln............... Bleib übrig !
Schießl Konradam 15.10.2012 | 10:38
Du brauchst keine Blutwurst kaufen, Nein, lautet die Antwort.
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