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Experten-Antwort

Abfindung im Aufhebungsvertrag bei Erwerbsminderungsrente

von Gudrun Treiber24.06.2017 | 10:21
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Hallo, seit ein paar Jahren bin ich voll erwerbsgemindert und habe vor 2 Jahren angefangen, nebenbei versicherungspflichtig zu arbeiten. Nun bin ich aber seit 4 Monaten erneut krank und kann nicht mehr arbeiten. Hab mich wohl übernommen. Mein Arbeitgeber hat mir nun einen Aufhebungsvertrag angeboten mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und einer Abfindung. Wird diese auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet? Sie ist höher als die Hinzuverdienst-Grenzen erlauben. Vielen Dank für Ihre Antwort. Gudrun

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gudrun Treiber,

wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, gilt für Sie die gleiche Hinzuverdienstgrenze wie für die Rentner, die eine vorgezogene Altersrente bekommen, also 6300 Euro jährlich. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird auch hier zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens zu Ihrer Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen dürfen – das sind bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich.

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9 Antworten

Fortitude oneam 24.06.2017 | 12:48
Hallo Gudrun, Ihre Angaben sind widersprüchlich. Wie können Sie voll erwerbsgemindert sein ( unter 3 Stunden) und gleichzeitig versicherungspflichtig arbeiten gehen? Und wenn Sie auf 450 Euro arbeiten sollten, dann glaube ich kaum das Sie mit einer Abfindung rechnen können. Im übrigen Sind mir solche Personen ein rotes Tuch. Die volle EMR einkassieren und arbeiten gehen. Diese Themen wurden hier im Forum sooft diskutiert. Sicherlich bekommen Sie die entsprechende Antwort. Mfg
Fastrentneram 24.06.2017 | 13:30
Nutzen Sie einfach die Suchfunktion oder googeln Sie nach Abfindung und EM-Rente. Wurde alles schon mehrfach gefragt und erläutert. Hier ein Beispiel: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Verfolger von nicht Berechtigtenam 24.06.2017 | 15:23
Ich kann nicht mehr arbeiten / oder / ich will nicht mehr arbeiten ???? Hab mich wohl übernommen !!!! Was sollen andere Leute sagen die Jahrzehntelang schwer arbeiten müssen um über die Runden zu kommen?? Ich bekomme einen dicken Hals wenn ich sowas höre. Für mich auch ein rotes Tuch.
Herz1952am 24.06.2017 | 18:45
Hallo Gudrun Treiber, In Ihrem Fall hätte Ihr Arbeitgeber auch ohne Abfindung das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen lösen können, weil Sie den Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen können. (Wichtiger Grund zur sofortigen Lösung des Arbeitsverhältnisses). Aber Ihr Arbeitgeber darf natürlich eine Abfindung zahlen. Vielleicht lohnt es sich allerdings für beide Seiten nicht. Dabei ist es jetzt gleichgültig, ob Sie einen 450,-- Euro-Job oder eine Arbeit auf Kosten der Gesundheit haben. Wie die Abfindung angerechnet wird, wird Ihnen ein Experte erläutern. Wahrscheinlich wird dabei die Rente entsprechen gekürzt im Rahmen der Anrechnung im Sinne einer Teilrente (z. zt. ist das "Gedrittelt", d. h. Kürzung um 1/3 bis Hinzuverdienst von X. 2/3 bis X, 3/3 bis X, also je nach Höhen stufe. Ich vermute auch, dass die Abfindung nicht in einem Monat voll angerechnet wird, sondern auf x-Monate verteilt, so dass für diese Monate eine gleichmäßig gekürzte Rente gezahlt wird, bzw. dies kann natürlich auch auf "0" gehen. Wenn Sie auf Kosten Ihrer Restgesundheit leben müssen nicht gleich ein "Selbstverstümmeler" sein. Der Gutachter hat so entschieden, weil er das Risiko einer Verschlechterung der Krankheit nicht auf sich nehmen wollte. Das ist korrekt und dient zur Abwendung von evtl. Schadenersatzansprüchen. Manche begreifen halt nicht, dass man solchen Menschen die Rente nicht ganz streicht. Es entspricht nun mal dem Grundgesetz, dass der einzelne frei entscheiden darf. Und das ist auch gut so, denn das gehört zur Selbstbestimmung dazu. Es kann ja auch aus Geldnot so entschieden werden. Gesundheit ist eben nicht alles, Geld gehört auch dazu, gerade, wenn man an der Gesundheit nichts entscheidendes ändern kann, kann man wenigstens etwas freier Leben.
Schorscham 24.06.2017 | 19:08
Vielleicht gehört @Gudrun zu diesen Hardlinern, die trotz voller Erwerbsminderung (angeblich) auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten. Solche "Selbstverstümmler" soll es ja Gerüchten nach tatsächlich massenhaft geben.....icon_wink.gif
...verhöhnen Sie bitte nicht die, die das tatsächlich wollen/und auch schaffen! Gruß w.
Ich habe niemanden verhöhnt, sondern nur meine ganz persönliche und ehrliche Meinung dazu geäußert, Herr Oberaufseher. MfG
Herz1952am 24.06.2017 | 19:17
Hallo Gudrun Treiber, Hoffentlich werden S i e von diesem System mal nicht zum Dummen August gemacht. Sie werden es aber vielleicht gar nicht merken, wenn Sie nicht die richtigen oder die falschen Medikamente bekommen. (Es geht hauptsächlich um die Richtigen). Zugegeben er hat nicht unbedingt was in diesem Forum zu suchen. Aber das Prinzip ist im ganzen Sozialsystem gleich. Wenn etwas zuviel Geld kostet, hat das Medikament keinen Nutzen (für die Krankheit) und keinen Zusatznutzen (Wegfall potentiell gefährlicher Neben Wirkungen für alle , nicht nur für 1 von 10.000). Wer es nicht glaubt, wird leider dran glauben müssen. Eigentlich ist das System ganz gut, es weis nur kaum ein Arzt was er machen darf, bzw. eigentlich müsste, (z.B. durch das SGB V). Aber die allgemein Bevölkerung wird dadurch verdummt, durch diese Des- und Falschinformationen. Zu Guantanamo: gerade alte Kranke werden von Ärzten und Kassen unnötig gequält. Insbesondere von den AOK. Auch hier im Forum: "Es besteht Mitwirkungspflicht". Dieser Paragraf ist eingeschränkt durch das Grundgesetz. Es gilt nicht für Rehas, weil es keine Erfolgsgarantie geben kann und manche Reha, gerade im psychischen Bereich, erreicht das Gegenteil. Hier der Paragraf: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html Die Einschränkung durch Gesetz, die im 2. Absatz des GG genannt ist, betrifft nicht das Sozialgesetz, sondern Wehrdienst-Gesetz und Polizeigesetze. Das Prozedere ist überall das gleiche. Die Gesetze mit den Pflichten nennen, die anderen verschweigen. Ob Rentenberechtigung vorliegt oder nicht, dazu braucht man eigentlich keine Reha, sondern richtige, vollständige Berichte vor allen Dingen von Fachärzten und auch Hausärzten. Daraus geht der Erfolg oder Misserfolg eigentlich hervor. Dazu muss der Gutachter nur noch klären, wie es mit den Einschränkungen im Alltag aussieht und wie sich das auf die Arbeit auswirken kann. Zugegeben, es ist schwer für den Gutachter, müsste aber eigentlich genügen. Ich dachte damals auch, der Gutachter aufgrund von US-Aufnahmen, die er auch gemacht hat, meine Behinderung erkennten müsste. Die Stärke hat er nicht erkannt, sondern nur teilweise und er hat auch nicht nach Einschränkungen im Alltag gefragt. Das wäre eigentlich seine Pflicht gewesen. Mit dem Wunsch, dass Sie oder auch die anderen Forumsteilnehmer nicht in eine ähnliche Situation kommen, grüße ich Sie
Genervteram 24.06.2017 | 23:10
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Gudrun Treiber,

Hoffentlich werden S i e von diesem System mal nicht zum Dummen August gemacht. Sie werden es aber vielleicht gar nicht merken, wenn Sie nicht die richtigen oder die falschen Medikamente bekommen. (Es geht hauptsächlich um die Richtigen).

Zugegeben er hat nicht unbedingt was in diesem Forum zu suchen. Aber das Prinzip ist im ganzen Sozialsystem gleich. Wenn etwas zuviel Geld kostet, hat das Medikament keinen Nutzen (für die Krankheit) und keinen Zusatznutzen (Wegfall potentiell gefährlicher Neben Wirkungen für alle , nicht nur für 1 von 10.000).

Wer es nicht glaubt, wird leider dran glauben müssen. Eigentlich ist das System ganz gut, es weis nur kaum ein Arzt was er machen darf, bzw. eigentlich müsste, (z.B. durch das SGB V).

Aber die allgemein Bevölkerung wird dadurch verdummt, durch diese Des- und Falschinformationen.

Zu Guantanamo: gerade alte Kranke werden von Ärzten und Kassen unnötig gequält. Insbesondere von den AOK.

Auch hier im Forum: "Es besteht Mitwirkungspflicht". Dieser Paragraf ist eingeschränkt durch das Grundgesetz. Es gilt nicht für Rehas, weil es keine Erfolgsgarantie geben kann und manche Reha, gerade im psychischen Bereich, erreicht das Gegenteil.

Hier der Paragraf:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

Die Einschränkung durch Gesetz, die im 2. Absatz des GG genannt ist, betrifft nicht das Sozialgesetz, sondern Wehrdienst-Gesetz und Polizeigesetze.

Das Prozedere ist überall das gleiche. Die Gesetze mit den Pflichten nennen, die anderen verschweigen.

Ob Rentenberechtigung vorliegt oder nicht, dazu braucht man eigentlich keine Reha, sondern richtige, vollständige Berichte vor allen Dingen von Fachärzten und auch Hausärzten. Daraus geht der Erfolg oder Misserfolg eigentlich hervor. Dazu muss der Gutachter nur noch klären, wie es mit den Einschränkungen im Alltag aussieht und wie sich das auf die Arbeit auswirken kann. Zugegeben, es ist schwer für den Gutachter, müsste aber eigentlich genügen.

Ich dachte damals auch, der Gutachter aufgrund von US-Aufnahmen, die er auch gemacht hat, meine Behinderung erkennten müsste. Die Stärke hat er nicht erkannt, sondern nur teilweise und er hat auch nicht nach Einschränkungen im Alltag gefragt. Das wäre eigentlich seine Pflicht gewesen.

Mit dem Wunsch, dass Sie oder auch die anderen Forumsteilnehmer nicht in eine ähnliche Situation kommen,

grüße ich Sie

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