Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abfindung in mehreren Raten sozialversicherungsfrei

von Michaela25.07.2019 | 12:15
737 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ist eine Abfindung, bei welcher bereits im Abfindungsvertrag die Auszahlung bzw. Fälligkeit über 5 Teilbeträge in 5 Jahren vereinbart wurde, gemäß §9,10 KSchG sozialversicherungsfrei? Könnte man diese Beträge auch auf 10 Jahre verteilen? Das sie dann voll steuerpflichtig wären, weiß ich. Es geht mir nur um die Frage, wie bei gleichzeitigem Bezug einer Erwerbsminderungsrente, diese Zahlungen behandelt werden: 1. Sind die Zahlungen sozialversicherungspflichtig? 2. Werden sie auf die EM-Rente angerechnet? Die Gesamtabfindung gemäß § 9,10 KSchG wäre bereits im Vertrag vereinbart und die Fälligkeiten auch. Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Echte Abfindungen, also Abfindungen als Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind sozialversicherungsfrei, weil es sich dabei nicht um Arbeitsentgelt handelt. Aus diesem Grund ist die Abfindung auch nicht als Hinzuverdienst auf eine Erwerbsminderungsrente anzurechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

DRVam 25.07.2019 | 12:48
Eine Abfindung nach §§9,10 KschG gilt nicht als Hinzuverdienst und wird daher nicht auf die Rente angerechnet.
Michaelaam 25.07.2019 | 18:35
Es ging mir darum, ob dies auch noch gilt, wenn die Abfindung über 5 Jahre bzw. 10 Jahre einmal jährlich (also in 5 bzw. 10 Raten) ausgezahlt wird. Danke für Ihre Antwort.
Michaelaam 25.07.2019 | 18:56
Ein Betriebsprüfer könnte es als unwiderrufliche Freistellung interpretieren und somit Sozialversicherungsbeiträge festsetzen.
Michaelaam 25.07.2019 | 18:57
Wo ist der Unterschied?
Michaleaam 25.07.2019 | 18:34
25.07.2019, 13:46 Zitieren Experten-Antwort Echte Abfindungen, also Abfindungen als Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind sozialversicherungsfrei, weil es sich dabei nicht um Arbeitsentgelt handelt. Aus diesem Grund ist die Abfindung auch nicht als Hinzuverdienst auf eine Erwerbsminderungsrente anzurechnen. Es ging mir darum, ob dies auch noch gilt, wenn die Abfindung über 5 Jahre bzw. 10 Jahre einmal jährlich (also in 5 bzw. 10 Raten) ausgezahlt wird. Danke für Ihre Antwort.
Alba1508am 01.08.2019 | 14:06
Wie bereits richtig ausgeführt, stellt eine Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar. Für die gesetzliche Rentenversicherung existiert diese Einnahme daher nicht, so dass sie auch zu keiner Anrechnung als Hinzuverdienst führen kann. Unabhängig, wann die Abfindung gezahlt wird (Einmalig oder in Raten). Eine Berücksichtigung als unwiderrufliche Freistellung ist wegen der in diesem Zusammenhang bestehenden Kündigung ausgeschlossen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026