Guten Tag,
ist eine Abfindung, bei welcher bereits im Abfindungsvertrag die Auszahlung bzw. Fälligkeit über 5 Teilbeträge in 5 Jahren vereinbart wurde, gemäß §9,10 KSchG sozialversicherungsfrei?
Könnte man diese Beträge auch auf 10 Jahre verteilen?
Das sie dann voll steuerpflichtig wären, weiß ich. Es geht mir nur um die Frage, wie bei gleichzeitigem Bezug einer Erwerbsminderungsrente, diese Zahlungen behandelt werden:
1. Sind die Zahlungen sozialversicherungspflichtig?
2. Werden sie auf die EM-Rente angerechnet?
Die Gesamtabfindung gemäß § 9,10 KSchG wäre bereits im Vertrag vereinbart und die Fälligkeiten auch.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.