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Abfindung nach Altersteilzeit wegen Rentenabschlägen

von Passaternst08.08.2009 | 15:03
2095 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bin seit 01.04.2009 Rentner (10 Monate vor dem 63. Lebensjahr) und habe erst jetzt erfahren, daß mir eine Abfindung vom Arbeitgeber (Tarifvertrag IG Metall Niedersachsen) wegen Rentenabschlag zugestanden hätte. Meine Frage: Wann ist die Zahlung der Abfindung durch den Arbeitgeber verjährt ? Mit freundlichen Grüßen Passaternst

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenden Sie sich bezüglich der Abfindung so schnell als möglich an Ihren Arbeitgeber.

Sollte es hier eventuell Probleme geben, können Sie sich auch an die Gewerkschaft / Betriebsrat wenden, da die Abfindung offensichtlich tarifrechtlich geregelt ist.

1 Antworten

Schadeam 08.08.2009 | 16:45
Diese Frage aus dem Arbeitsrecht wird und kann Ihnen kein Rentenexperte beantworten. Mir ist jedoch nicht klar, warum Sie nach Verjährung fragen und nicht gleich am Montag diese Abfindung bei Ihrem ehem. AG beantragen. Oder wollen Sie vielleicht, wenn es z.B. eine 4 jährige Verjährung gäbe, noch 3 Jahre warten und dann kurz vor Fristablauf kommen um Ihren AG zu testen, ob er Verjährungsfristen beachtet?
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