Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abfindung nach ATZ

von Heiner14.09.2013 | 11:33
1770 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekomme nach dem Ende der Freistellungsphase ATZ, ca.2% Abschlag,53 geb. Soll dafür vor der Rente eine kleine Abfindung bekommen, nach meiner Rechnung ca. 700 Euro. Ich habe damals meinen ATZ-Vertrag unterschrieben, aber warum diese Abfindung so wenig ist verstehe ich immer noch nicht. 2% Abschlag werden bei mir ca. 28 Euro im Monat sein. Bei 700 Euro ist in ca. 2 J. der Abschlag aufgebraucht. Nochmal, wer legt diese geringe Abfindung fest? oder verstehe ich das alles nicht richtig. Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Altersteilzeitvertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Dieses Gesetz beinhaltet keine Regelungen bezüglich einer Abfindung. Ob und in welchem Umfang eine Abfindung geleistet wird, dürften die Tarifparteien unter sich ausmachen. Wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat und an Ihren Arbeitgeber, nur dort können Sie erfragen, wie sich die Höhe der Abfindung begründet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 14.09.2013 | 17:30
Da ist keine Rentenfrage, das klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber. :)
Heineram 14.09.2013 | 19:11
KSC, Sie könnten bestimmt darauf antworten. Warum soll ich meinen Arbeitgeber fragen, ich habe das alles so unterschrieben, Angestellter öffentl. Dienst.
Annaam 14.09.2013 | 21:02
Das hat der Arbeitgeber mit der Gewerkschaft so verhandelt. In meiner Firma gibt's pro 0,1% Abschlag 56 Euro.
67 nein Danke !am 15.09.2013 | 21:03
Mein Arbeitgeber, kein ÖD, hat sich aus der Altersteilzeit vollends verabschiedet, nachdem die Staatliche Förderung ausgelaufen ist. Für meine Generation und jünger bedeutet das, durchhalten bis Lj 67.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026