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Abfindung nach ATZ

von Kellermeier22.07.2009 | 20:05
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4 Antworten

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Ende August endet mein ATZ-Vertrag. Bestandteil des Vertrages ist auch eine Abbfindung, die nach Eintritt in die gesetzliche Rente zur Auszahlung kommen soll. Da ich zwischenzeitlich geschieden wurde, ist meine zu erwartende Rente durch den Versorgungsausgleich zusätzlich reduziert worden; um meinen Lebensstandard einigermaßen halten zu können, habe ich mich nun zum 1.9. arbeitsuchend gemeldet - in der Hoffnung noch vermittelt zu werden. Das ich in diesem Fall die Abfindung noch nicht bekommen würde war mir klar. Aber nun stellt sich heraus, dass ich durch mein Vorhaben die Abfindung gänzlich verwirken würde (nach Aussage meines Personal-Sachbearbeiters). Ich empfinde solche Klauseln als sittenwidrig. Was mag der Grund sein, dass mein Arbeitgeber solch einen Passus in den Vertrag eingebaut hat. Macht es Sinn im nachhinein dagegen anzugehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Tat ist dies keine Frage, die die Rentenversicherung betrifft.

Grundsätzlich ist Altersteilzeit ein Instrument, den Ruhestand einzuleiten. Dementsprechend geht der Arbeitgeber davon aus, dass Sie im Anschluss an die Altersteilzeit in Rente gehen. So verlief auch sehr wahrscheinlich das Gespräch bei Vertragsunterzeichnung. Wenn Sie sich nun beim Arbeitsamt melden, läuft dies den vertraglichen Absichten zuwider. Dies könnte die Motivation für eine Verwirkung der Abfindung sein.

Wird die Abfindung zum Beispiel als Ausgleich für einen Rentenabschlag gezahlt, wären die Zusam-menhänge direkt erkennbar: bei einem späteren Rentenbeginn gibt es nicht mehr so hohe Abschläge.

Übrigens: Sollte ein unmittelbar anschließendes Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommen, würde ein Arbeitslosengeld I nur aus dem Teilzeitentgelt (50%-Entgelt) berechnet. Das Arbeitslosen-geld dürfte damit deutlich niedriger ausfallen, als eine um den Versorgungsausgleich geminderte Ren-te.

3 Antworten

Wolfgangam 22.07.2009 | 22:56
Hallo Kellermeister, Sie werden eine tarifvertraglich (ÖD ?) vereinbarte ATZ in Anspruch genommen haben - hier sind die Abfindungsklauseln für die Rentenabschläge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmen geregelt. Das hat sich nicht Ihr Arbeitgeber ausgedacht, er hält sich nur an die Vorschriften. Im Übrigen sind diese Regelungen in dem von Ihnen unterschrieben ATZ-Vertrag (wenigstens mit Verweis auf die tariflichen Regelungen) enthalten. Verträge sollte man vorher lesen - klingt hart, ist aber leider so. Ihr Personalsachbearbeiter wird es Ihnen in aller Freundlichkeit nochmal erklären und sicher auch detailliert, wo Ihr ( ! ) 'pflichtwidriges' Verhalten liegt, das eine Auszahlung der Abfindung verhindert. Zur Absicherung fragen Sie Ihren früheren Personalrat. Gruß w.
Arbeitsrechtam 23.07.2009 | 07:34
Da sich diese Frage ausschliesslich auf Arbeitsrecht bezieht, ist dies natürlich kein Beitrag für ein Forum der Rentenversicherung. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeits und Sozialrecht, nur dieser kann Ihnen dazu Angaben machen.
B´sonam 23.07.2009 | 08:09
"Was mag der Grund sein, dass mein Arbeitgeber solch einen Passus in den Vertrag eingebaut hat." --> Fragen sie Ihren Arbeitgeber. Aber abgesehen davon : Wenn diese Klausel im Altersteilzeitvertrag steht, warum sind sie dann jetzt so überrascht ? Lesen sie Ihre Verträge nicht vor dem unterschbreiben ?
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