In der Tat ist dies keine Frage, die die Rentenversicherung betrifft.
Grundsätzlich ist Altersteilzeit ein Instrument, den Ruhestand einzuleiten. Dementsprechend geht der Arbeitgeber davon aus, dass Sie im Anschluss an die Altersteilzeit in Rente gehen. So verlief auch sehr wahrscheinlich das Gespräch bei Vertragsunterzeichnung. Wenn Sie sich nun beim Arbeitsamt melden, läuft dies den vertraglichen Absichten zuwider. Dies könnte die Motivation für eine Verwirkung der Abfindung sein.
Wird die Abfindung zum Beispiel als Ausgleich für einen Rentenabschlag gezahlt, wären die Zusam-menhänge direkt erkennbar: bei einem späteren Rentenbeginn gibt es nicht mehr so hohe Abschläge.
Übrigens: Sollte ein unmittelbar anschließendes Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommen, würde ein Arbeitslosengeld I nur aus dem Teilzeitentgelt (50%-Entgelt) berechnet. Das Arbeitslosen-geld dürfte damit deutlich niedriger ausfallen, als eine um den Versorgungsausgleich geminderte Ren-te.