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Experten-Antwort

Abfindung nach ATZ, Rentenberechnung

von Tomek28.11.2011 | 00:26
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Altersteilzeit endet im Dezember 2012. Vertragsgemäß bekomme ich dann noch eine Abschlußabfindung, die ungefähr neun Monatseinkommen entspricht. Zum Zeitpunkt des Rentenantrags wird die Abfindung natürlich noch nicht ausbezahlt worden sein. Inwieweit fließt die Abfindung trotzdem in die Rentenberechnung ein? Oder gibt es eine - automatische? antragsabhängige? - Nachberechnung nach Rentenbeginn?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Abfindung kann nur dann bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, wenn diese sozialversicherungspflichtig und dem Kalenderjahr 2012 zuzuordnen ist.

Abfindungen sind häufig aber sozialversicherungsfrei und haben dann ohnehin kein Einfluss auf die Rentenberechnung.

Nähere Auskünfte über die Art der Abfindung, und ob diese der Rentenversicherungspflicht unterliegt, können beim Arbeitgeber eingeholt werden.

Wird bei Rentenantragstellung auf die sog. Hochrechnung für die letzten drei Kalendermonate vor Rentenbeginn verzichtet, kann der Rentenbescheid erst erteilt werden, wenn der Arbeitgeber die Abmeldung der Beschäftigung mit der entsprechenden Entgeltmeldung veranlasst hat.

Wird der Hochrechnung zugestimmt, erfolgt keine Neuberechnung der Rente nach Rentenbeginn.

Sollte also das tatsächliche Entgelt höher sein als das hochgerechnete Entgelt, kann dies bei der Altersrente nicht mehr berücksichtigt werden.

Für weitere Fragen können Sie sich auch direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

Nur dort ist eine individuelle Beratung anhand des persönlichen Versicherungskontos möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

DarkKnight RVam 28.11.2011 | 07:30
Hallo Tomek, in jedem Fall sollten Sie der gesonderten Meldung nicht zustimmen (kann im Rentenatrag angekreuzt werden. Bei der gesonderten Meldung rechnet der RV-Träger die Entgelte für die letzten drei Kalendermonate vor Rentenbeginn hoch. Dies geschieht anhand des Durchschnittswertes der beitragspflichtigen Einnahmen der letzten 12 Kalendermonate vor diesem Zeitraum. Sollten von der Abfindung RV-Beiträge gezahlt werden, würden diese dann nicht berücksichtigt!!!! Eine Neuberechnung wird dann auch nicht vorgenommen! Also dran denken, der gesonderten Meldung nicht zustimmen! Die Rente wird dann mit den tatsächlichen beitragpflichtigen Einnahmen berechnet!
...am 28.11.2011 | 12:45
Zitat von Tomek anzeigen
Wenn Sie der Hochrechnung nicht zustimmen, dann wartet die RV auf die Meldung des Arbeitgebers über das Ende der Beschäftigung. Diese kann dementsprechend auch frühestens NACH Ende der Beschäftigung abgegeben werden. Die Berechnung der Rente erfolgt dann mit allen tatsächlichen Beträgen bis Rentenbeginn kann aber auch erst erfolgen, wenn diese Daten da sind. Eine vorläufige Berechnung bzw. Vorschußzahlung gibt es nicht (kenne zumindestens keinen Träger, der das tut). D.h. die Bescheiderteilung und auch die Auszahlung der ersten, vielleicht auch noch der zweiten Monatsrente werden sich verzögern. Ein kleiner Hinweis als Entscheidungshilfe: pro 1000 Euro brutto-Gehalt bzw. Abfindungsbetrag spricht man über eine Rente von mtl. ca. 0,90 Cent brutto (bei vorzeitigem Rentenbeginn noch abzüglich 0,3% Abschlag pro Monat).
...am 28.11.2011 | 12:47
Zitat von ... anzeigen
Danke für die Auskunft. Wenn ich der gesonderten Meldung nicht zustimme, beginnt die Rentenzahlung dann trotzdem termingerecht im Januar 2013? Wie und wann wird die Rentenhöhe berechnet? Ich muß auch noch die Betriebsrente beantragen. Mir wurde gesagt, das sei erst möglich, wenn der Rentenbescheid vorliegt. Deshalb darf es dabei keine Verzögerung geben.
Wenn Sie der Hochrechnung nicht zustimmen, dann wartet die RV auf die Meldung des Arbeitgebers über das Ende der Beschäftigung. Diese kann dementsprechend auch frühestens NACH Ende der Beschäftigung abgegeben werden. Die Berechnung der Rente erfolgt dann mit allen tatsächlichen Beträgen bis Rentenbeginn kann aber auch erst erfolgen, wenn diese Daten da sind. Eine vorläufige Berechnung bzw. Vorschußzahlung gibt es nicht (kenne zumindestens keinen Träger, der das tut). D.h. die Bescheiderteilung und auch die Auszahlung der ersten, vielleicht auch noch der zweiten Monatsrente werden sich verzögern. Ein kleiner Hinweis als Entscheidungshilfe: pro 1000 Euro brutto-Gehalt bzw. Abfindungsbetrag spricht man über eine Rente von mtl. ca. 0,90 Cent brutto (bei vorzeitigem Rentenbeginn noch abzüglich 0,3% Abschlag pro Monat).
Vorausgesetzt, dass diese Abfindung überhaupt sozialversicherungspflichtig ist...
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