Hallo Neurentner,
der Abfindungsbetrag wird nicht sozialversicherungspflichtig.
Allerdings findet die Abfindung bei der Steuer Berücksichtigung. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder zuständigen Finanzamt.
Bedenken Sie, dass die Abfindung auch Einfluss auf die Arbeitslosengeld zahlung haben kann. Ihre zuständige Arbeitsagentur gibt Ihnen hierzu gerne Auskunft.