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Experten-Antwort

Abfindung - Überführung in betriebliche Alterversorgung als spätere monatlicher Rente

von Milton19.02.2020 | 16:27
127 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, durch einen Aufhebungsvertrag erhalte ich von meinem Arbeitgeber eine Abfindung von mehr als 200.000€. Diese Summe möchte ich komplett in die betriebliche Altersversorgung überführen. Geplant ist, daraus zu einem späteren Zeitpunkt eine monatliche Rente bis an mein Lebensende zu generieren und nichts von dieser Abfindung vorher in Anspruch zu nehmen. Meine Frage nun ist, ob damit nur die spätere monatliche Rente steuerpflichtig wird oder ob schon vorher eine Steuerpflicht entsteht. Danke für Ihre Hilfe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2020 | 07:48

Hallo, Milton,

der DRV ist es rechtlich nicht erlaubt, Aussagen zu den gestellten Fragen zu tätigen.

Ferner könnte dies anhand der dargestellten Werte auch nicht funktionieren, da hierzu weiter persönliche Angaben notwendig wären. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Finanzamt.

1 Antworten

Hinweisam 19.02.2020 | 17:18
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Steuerrechtliche Fragen sind an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu richten.
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