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Experten-Antwort

Abfindung und danach Frührente

von Sterne08.11.2020 | 12:57
97 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich und aus betrieblichen Gründen fristgerecht zum 31.12.2020 beendet. Bei vorgezogener Beendigung erhalte ich das Gehalt bis 31.12.20 als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Arbeitsende ist nun der 30.09.20 und Rentenbeginn als besonders langjährig Versicherte ist 01.10.20. Frage 1: Muss ich von der erhaltenen sozialabgabenfreien Abfindung Krankenvers.beitäge bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen? Ich bin pflichtversichert. Frage 2: Bis zu welcher Höhe kann ich von der Abfindung die gesetzl. Rente aufstocken? Offizieller Rentenbeginn wäre der 01.10.2021. Der Rentenbeginn wurde also um ein Jahr vorgezogen. Vielen Dank für Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.11.2020 | 10:27

Hallo Sterne,

da Sie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte keinen Rentenabschlag hinnehmen müssen, können Sie auch keine Sonderzahlung leisten.

Erhalten Sie eine volle Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze, können Sie sich aber freiwillig versichern. Die Beiträge werden allerdings erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.html

Bei Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.

6 Antworten

KSCam 08.11.2020 | 15:37
So ganz kapiere ich den Sachverhalt nicht - ist das was Sie vom 01.10. bis 31.12.2020 bekommen tatsächlich eine Abfindung oder "das ganz normale Gehalt" dass Sie im Rahmen der Flexirente (dieses Jahr bis 44590 €) neben der vollen Rente zuverdienen dürfen?
Sterneam 08.11.2020 | 15:54
Danke für die Nachfrage. Wenn das Monatsgehalt 3.500 € beträgt, wird dieses bei vorzeitiger Beendigung (sogenannte Turbo- oder Sprinterkausel) als Abfindung gezahlt. Also 3.500 € x 3 Monate = 10.500 € Abfindung bei Arbeitsende 30.09.20 statt 31.12.20.
Sterneam 08.11.2020 | 15:54
Danke für die Nachfrage. Wenn das Monatsgehalt 3.500 € beträgt, wird dieses bei vorzeitiger Beendigung (sogenannte Turbo- oder Sprinterkausel) als Abfindung gezahlt. Also 3.500 € x 3 Monate = 10.500 € Abfindung bei Arbeitsende 30.09.20 statt 31.12.20.
Sterneam 08.11.2020 | 15:54
Danke für die Nachfrage. Wenn das Monatsgehalt 3.500 € beträgt, wird dieses bei vorzeitiger Beendigung (sogenannte Turbo- oder Sprinterkausel) als Abfindung gezahlt. Also 3.500 € x 3 Monate = 10.500 € Abfindung bei Arbeitsende 30.09.20 statt 31.12.20.
Sterneam 08.11.2020 | 15:55
Danke für die Nachfrage. Wenn das Monatsgehalt 3.500 € beträgt, wird dieses bei vorzeitiger Beendigung (sogenannte Turbo- oder Sprinterkausel) als Abfindung gezahlt. Also 3.500 € x 3 Monate = 10.500 € Abfindung bei Arbeitsende 30.09.20 statt 31.12.20.
Antwortam 08.11.2020 | 18:07
Zu Frage 1: Das ist doch wohl eher eine Frage an die Krankenkasse. Zu Frage 2: Sollten Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten, ist diese abschlagsfrei und kann dann auch nicht aufgestockt werden.
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