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Experten-Antwort

Abfindung und einjährige Auszeit in Asien

von Freddy07.02.2018 | 11:44
537 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum ! Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, der ab dem 31.12.2018 zum tragen kommt, unterschrieben. Das ganze Jahr 2019 werde ich dann mit meiner Familie in Asien leben. 2020, will ich mich dann zurück in Deutschland, beim Arbeitsamt melden. 13,5 Monate habe ich Anspruch auf ALG1, falls keine Vermittlung klappt, da ich 100% schwerbehindert bin. Mein frühestmöglicher Renteneintritt ist am 01.06.2024. Das wäre ab Ende ALG1 dann ca. 3 Jahre später. Muss ich irgend etwas, bezüglich DRV, Rente usw., bei meinem Vorhaben beachten ? Danke für Ihre Hilfe Freddy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Freddy,

pauschal lässt sich diese Frage im Rahmen dieses Forums leider nicht beantworten. Eine zielführende Beratung wäre nur unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände Ihres Einzelfall möglich und würde selbst dann wohl den Rahmen dieses Forums sprengen. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, von der Möglichkeit einer umfassenden persönlichen Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers Gebrauch zu machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Freddy Quinnam 07.02.2018 | 18:41
Hallo Freddy, Asien ist sehr groß. Wo genau gehts hin? Die von den Experten empfohlenen umfassenden Beratung können Sie auch ohne Probleme von dort aus machen. Die Technologie machts möglich. Internet, Laptop und los gehts (Videokonferenz). Viel Spaß. Mfg Quinn
Genervteram 08.02.2018 | 13:28
Hallo Forum ! Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, der ab dem 31.12.2018 zum tragen kommt, unterschrieben. Das ganze Jahr 2019 werde ich dann mit meiner Familie in Asien leben. 2020, will ich mich dann zurück in Deutschland, beim Arbeitsamt melden. 13,5 Monate habe ich Anspruch auf ALG1, falls keine Vermittlung klappt, da ich 100% schwerbehindert bin. Mein frühestmöglicher Renteneintritt ist am 01.06.2024. Das wäre ab Ende ALG1 dann ca. 3 Jahre später. Muss ich irgend etwas, bezüglich DRV, Rente usw., bei meinem Vorhaben beachten ? Danke für Ihre Hilfe Freddy
Hallo Freddy, Asien ist sehr groß. Wo genau gehts hin? Die von den Experten empfohlenen umfassenden Beratung können Sie auch ohne Probleme von dort aus machen. Die Technologie machts möglich. Internet, Laptop und los gehts (Videokonferenz). Viel Spaß. Mfg Quinn
Beratung über Videokonferenz wird aktuell nur versuchsweise von der Stadt Ludwigsburg (DRV Baden-Württemberg) angeboten. Daher wird dies in naher Zukunft noch keine Option sein!
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