Dem Beitrag von „Jockel“ kann zugestimmt werden. Einzelheiten können auch in den rechtlichen Arbeitsanweisungen unter folgenden Links nachgelesen werden:<br />
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http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR2.1.2<br />
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http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_14R2.2.2<br />
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Ob von der Bruttorente Beiträge zur Krankenkassen und Pflegekassenbeiträge abgehen, hängt von der Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. <br />
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB 5 i. d. F. des GKV-WSG vom 26.03.2007 (in Kraft ab 01.04.2007) liegt Versicherungspflicht in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) vor, wenn in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.<br />
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Ob von der Nettorente (Zahlbetrag) darüber hinaus noch Steuern zu zahlen sind, sollten Sie beim Finanzamt erfragen oder mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein abklären. <br />