Hallo Sibylle,
grundsätzlich sind Abfindungen wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Bei der Urlaubsabgeltung liegt dann keine anzurechnende Einmalzahlung vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet wurde.
Ich würde Ihnen eine schriftliche Anfrage bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger empfgehlen.