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Experten-Antwort

Abfindung und Eu-Rente

von marzipanreh23.05.2013 | 05:52
3509 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo liebes Forum, nach 12 Jahren Minijob bei einer Firma wird nun ein Aufhebungsvertrag gemacht, da die Firma keine Arbeit mehr für mich hat. Ich werde eine Abfindung erhalten. Also werde ich in diesem einem Monat erheblich mehr Geld bekommen als 450 Euro. Wirkt sich dies auf meine EU-Rente aus ??? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten :)

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo marzipanreh,

dem Beitrag von „santander“ wird zugestimmt. Wenn der Verdienst höher als 900,- Euro ist, dann wird die Rente nur noch als Teilrente – oder im Extremfall gar nicht mehr - gezahlt. Die für die Teilrenten geltenden Hinzuverdienstgrenzen sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen. Auf Anforderung werden diese Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo HLRT,

bei der Frage, inwieweit Abfindungen anzurechnen sind, sind die „beitragsrechtlichen Vorschriften“ des § 14 und 23a SGB IV nur als Indiz für die Frage, ob Arbeitsentgelt und ggfs. rentenschädlicher Hinzuverdienst vorliegt oder nicht heranzuziehen.

In den Arbeitsanweisungen zu § 96a SGB VI wird unter Ziffer 2.1.2. Buchstabe c) angeführt, dass Hinzuverdienst i. S. d. § 96a SGB 6 vorliegt, wenn nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht und hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt wird.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

In der Arbeitsanweisung zu § 96a SGB VI unter R 2.1.2. ist eindeutig geregelt, dass

„Nicht als Arbeitsentgelt i. S. d. § 96a SGB 6 gilt/gelten:

Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden.“

Für die Frage von „Sonni“ gilt unsere Antwort zum Beitrag von „marzipanreh“ vom 24.05.2013 entsprechend.

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13 Antworten

Jockelam 23.05.2013 | 09:03
Kurz und knapp: ja.
santanderam 23.05.2013 | 09:31
Das kommt darauf an wie hoch die Abfindung ist. Sie dürfen zwei mal im Jahr 900 Euro hinzuverdienen.
marzipanreham 23.05.2013 | 10:10
Und WIE ??? wirkt es sich aus, wenn die Abfindung höher ist als 450 Euro (also zusammen mit meinem Lohn 900 Euro) ??? Wird mir dann für diesen Monat die Rente gekürzt oder was kann sonst passieren ??? Kann ich meinen Rentenanspruch etwa verlieren ??? Also sollte ich eher auf eine Abfindung über 450 Euro verzichten ??? Danke für weitere Antworten !!! :)
santanderam 23.05.2013 | 10:21
Nochmal. Sie dürfen zwei mal im Jahr maximal 900 Euro erhalten. Dann passiert gar nichts. Sie müssen das ihrem RV Träger nur mitteilen.
B´sonam 23.05.2013 | 13:30
Am Besten wäre es natürlich, wenn die Abfindung in 2 Monaten ausgezahlt wird ;-) Und am allerbesten wäre es dann, wenn in diesen beiden Monaten die 900 EUR insgesamt nicht überschritten würden... Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob es da nicht eine Möglicheit gibt...
HLRT67am 23.05.2013 | 13:44
In den Arbeitsanweisungen zu § 96a SGB VI werden unter der Ziffer 2.1.2 (Kein Arbeitsentgelt) unter Spiegelstrich 9 explizit „Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden “ genannt. Dies ist insofern schlüssig, als Abfindungen ja nicht beitragspflichtig sind; gestützt wird dies auch durch die Definition von Arbeitsentgelt im § 14 SGB IV; in Ziffer 2.2.2 der Rechtlichen Arbeitsanweisungen zu diesem Paragraph werden explizit Abfindungen als „kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV“ bezeichnet. Meine Folgerung daraus wäre, daß eine Abfindung nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet wird. Ich will es damit nicht besser wissen als der Experte; vielleicht habe ich auch etwas übersehen, worauf mich der Experte hinweist; in diesem Fall vielen Dank; in der Diskussion bildet sich der Mensch weiter.
marzipanreham 23.05.2013 | 16:52
Vielen Dank für die interessanten Antworten !!! Also ich verdiene rund 350 Euro -also dürfte die Abfindung ca. 550 Euro betragen. Ich glaub, mehr werden sie mir eh nicht geben wollen ;) und wenn doch ... die Idee mit den 2 Monaten ist nicht schlecht - hihi ;)
marzipanreham 23.05.2013 | 16:52
Vielen Dank für die interessanten Antworten !!! Also ich verdiene rund 350 Euro -also dürfte die Abfindung ca. 550 Euro betragen. Ich glaub, mehr werden sie mir eh nicht geben wollen ;) und wenn doch ... die Idee mit den 2 Monaten ist nicht schlecht - hihi ;)
HLRT67am 23.05.2013 | 17:29
Dass Hinzuverdienst i. S. d. § 96a SGB 6 vorliegt, wenn nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht und hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt wird (Arbeitsanweisungen zu § 96a SGB VI Ziffer 2.1.2. Buchstabe c) , ist unstrittig – die Frage ist aber immer noch offen, ob Abfindungen hierunter zu rechnen sind. Und hier sagt zunächst einmal der § 14 SGB IV, daß Abfindungen (die sich auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehen), kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind (AA 2.2.2). In AA 2.1 zu § 96a SGB VI wird das Vorliegen von Hinzuverdienst an die Beitragspflicht nach § 14 SGB IV geknüpft, zudem werden unter AA 2.1.2 zu § 96a SGB VI Abfindungen (und wir reden dabei immer über echte Abfindungen, also Ersatz für entgangene Einnahmen in der Zukunft) explizit vom Hinzuverdienst ausgenommen. Wenn wir marzipanreh mal einfach eine etwas höhere Abfindung gönnen (oder ein anderer Forumsteilnehmer in dieser Situation einen großzügig(er)en Arbeitgeber hat), wäre eine abschliessende Antwort des Experten sicher hilfreich
marzipanreham 23.05.2013 | 21:05
Oh ja - auf diese Antwort bin ich auch gespannt :) Ich habe das Beschäftigungsverhältnis - also den Minijob - erst 5 Jahre nach Rentenbeginn aufgenommen - also 2001 hab ich angefangen, in dem Minijob zu arbeiten und seit 1996 bekomme ich die EU-Rente, falls das weiterhilft ???
Sonniam 26.05.2013 | 09:23
Hallo Forumsteilnehmer. Ich habe einen recht übersichtlichen Rentenbescheid erhalten worin mir die Kontenerklärung verständlich erklärt wird und auch meine Hinzuverdienstgrenzen stehen dort aufgeführt nach den Einteilungen so weiß ich genau worauf ich achten muß und muß nicht wegen jeden Kleinkram nach fragen. Ist das nicht immer so weil sehr oft nach gefragt wird wegen der Hinzuverdienstgrenzen. Wo meine Frage ist ob es dort auch die Stundenzahl vor geschrieben wird.Habe nur ne kleine EMR und der Hinzuverdienst liegt bei über 900euro bei der 1/2 Rente da müßte ich bei unter 3 Stunden aber einen Superstundenlohn haben von 15 Euro was man kaum erhält. LG SONJA
marzipanreham 27.05.2013 | 16:57
Vielen Dank für die Antwort, lieber Experte :)
marzipanreham 27.05.2013 | 16:57
Vielen Dank für die Antwort, lieber Experte :)
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