Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abfindung und Hinzuverdienst

von marga11.09.2013 | 12:45
1389 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrtes Experten Forum, die Reha meines Lebensgefährden wird umgedeutet in EU-Rente. Der Rentenantrag hier für ist von uns noch nicht abgegeben worden. Er hat von seinen Arbeitgeber eine Abfindung zu erwarten, wenn er sein Beschäftigungsverhältnis welches er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann beendet. Dies soll noch vor Rentenantragstellung erfolgen. Das Beschäftigungsverhältnis wird zum 30.09. beendet. Wie wird nun in diesem Fall die Abfindung angerechnet als Hinzuverdienst? Er erhält auch noch Urlaubsabgeltung und ein paar Zeitstunden. Muss dieses beide getrennt aufgeführt werden Abfindung und Urlaubsabgeltung ? Ist hier Rentenantragsstellung oder Rentenbeginn (Datum AufforderungsReha 28.02.2013) wichtig ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Abfindungen, die wegen Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung für die Zeit danach gezahlt werden, sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die Abfindung wird deshalb als Hinzuverdienst nicht angerechnet. Beim einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) ist der Rentenbeginn (nicht die Rentenantragstellung) maßgebend. Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gezahlt, liegt ein Hinzuverdienst vor. Eine genaue Aussage kann man im Grund erst treffen, wenn der Rentenbeginn feststeht. Warten Sie deshalb die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers ab.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

An Naam 12.09.2013 | 11:40
Hallo marga, es wird ja von der Rentenversicherung geprüft was als Hinzuverdienst zu Werten ist, deshalb würde ich die Abfindung angeben. Bei Erwerbsminderungsrente ist auch immer die Frage, ab wann der Rentenversicherungsträger die Erwerbsminderung anerkennt und ab wann dann die Rente geleistet wird. Von daher würde ich in den Antrag schreiben, dass eine Abfindung in Höhe von zu erwarten ist. Die Urlaubsabgeltungen zählen auch als Hinzuverdienst. Bei der Umdeutung gilt das Datum der Antragstellung von der Reha auch als Antragsdatum für den Rentenantrag. Der Rentenbeginn wird wie gesagt von dem Rentenversicherungsträger festgelegt. Konnte ich dir weiterhelfen? Ansonsten wende dich doch am Besten an die Rentenversicherung. Es gibt verschiedene Auskunfts- und Beratungsstellen, die auch mit euch den Antrag kostenlos aufnehmen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026