Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Alter ist 58 die Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt.
Ich bin mit 50 Jahren bei meinem letzten Arbeitgeber mit einer Abfindung ausgeschieden.
Nach ALG1 Bezug zahle ich bis heute den Mindestbetrag von 78,40 in die Rentenversicherung als freiwillige Beitragszahlung.
Habe ich außer mit 63 Jahren und einem Abschlag von 9,6% eine Möglichkeit früher in Rente zu gehen.
Freiwillige Beitragszahlung wird ja für die Rente für besonders langjährig Versicherte nicht angerechnet (45) Beitragsjahre.
Eine Abfindung ist ja nicht zu vergleichen mit Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistung.
Mit einer Abfindung lässt sich ja einige Zeit überbrücken, aber hat man noch den Vertrauensschutz, dass man mit 63 in Rente gehen kann, oder wird das Renteneintrittsalter immer weiter angehoben, egal wie alt man heute ist. Mit 50 ist der Arbeitsmarkt schon vielen verschlossen, was soll man dann mit 60+ anstellen.
Danke.
Freiwillige Beitragszahlung wird ja für die Rente für besonders langjährig Versicherte nicht angerechnet (45) Beitragsjahre.
Und auch nicht bei der Schwerbehindertenrente (35) Beitragsjahre.
Bleib übrig !
Vor 63 könnten Sie nur in Altersrente gehen, wenn Sie schwerbehindert wären (50%).
Und bei Erwerbsminderung gäbe es die EM Rente.
Zu Ihrer Information sei gesagt, dass auch schon vor 8 Jahren (als Sie ausgeschieden sind), Männer nicht damt rechnen konnten vor 63 in Altersrente zu gehen - und Abschläge waren auch damals schon ein Thema.
Und von der Altersrente für besonders langjährig Versicherte braucht man nicht zu reden. Denn auch die gäbe es erst mit 65, wobei ein Mensch, der mit 50 zu arbeiten aufgehört hat nie im Leben auf 45 Arbeitsjahre kommt......
:)