ich habe nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses ein Angebot auf eine Abfindung auf meine Betriebsrente (also keine "normale" Abfindung) angenommen. Es ist klar, daß ich diese in der Einkommensteuererklärung versteuern muss, aber wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Muss ich dort ebenfalls dafür Beiträge bezahlen (insbesondere Krankenversicherung)?
Vielen Dank für Infos.
29.09.2008, 17:49
von
Chris
Grundsätzlich zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn 1/120 der Kapitalsumme 1/20 der Bezugsgröße =124,25€ überschreitet. Sollte weitere Betriebsrente bezogen werden, rechnet man die Summen zusammen.
Frage ist im Rentenforum übrigens Fehl am Platz ;)
29.09.2008, 18:19
von
nazca
Danke (naja, es geht doch um Betriebsrente ;).
1/120 der Summe von ca. 10000 Euro macht 83,33 aus, d.h. ich muss davon etwas zahlen oder nicht? Ist mir jetzt unklar. Es wird keine weitere Betriebsrente bezogen.
29.09.2008, 19:20
von
Chris
Es muss dann nichts gezahlt werden.
29.09.2008, 21:04
von
nazca
Besten Dank.
29.09.2008, 21:58
von
Chris
Gerne. Voraussetzung ist aber eine Pflichtmitgliedschaft. Als feiwilliges Mitglied gilt dies nicht.