Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe eine Unfallrente von einer Berufsgenossenschaft sowie eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente von der deutschen Rentenversicherung.
Nun überlege ich ob eine Rentenabfindung über 10 Jahre der Unfallversicherung ( § 78 SGB VII) für mich interessant sein könnte. Ich erhalte dann 50% Unfallrente und nach 10 Jahren dann wieder die komplette Rente der Unfallversicherung.
Nun wird ja aus der Unfallversicherung ein Grenzbetrag ermittelt wodurch dann auch die Summe meiner deutschen Rentenversicherung ggfls. beeinflusst wird.
Wenn ich nun für 10 Jahre die Unfallrente abfinden lasse erhalte ich ja nur noch 50%...Senkt sich somit dann der Jahresverdienst und somit auch der Grenzbetrag welcher zur Ermittlung der Rente bei der deutschen Rentenversicherung genommen wird, oder wird weiterhin der komplette Jahresbetrag der Unfallrente genommen um den Grenzbetrag zu ermitteln?
Habe ich also keine Kürzungen der EU Rente der deutschen Rentenversicherung, wenn die Unfallrente nur noch zu 50% ausbezahlt wird, weil ich für 10 Jahre eine Abfindung bekomme?
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir Antworten könnten.