Hallo Conny,
wenn Sie kein Einkommen mehr haben, wird die zur Zeit ruhende Witwenrente wieder zur Zahlung kommen. Eine Abfindung kann Einfluss auf die Höhe der Witwenrente haben.
Abfindungen, auch aufgrund sog. "Sozialpläne", die der Arbeitgeber als einmalige oder laufende Leistung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erbringt, setzen sich zum einen aus einer Abgeltung für den Verlust von Arbeitsentgelt ("Arbeitsentgelt") und zum anderen aus einer Entschädigung für den Verlust sozialer Besitzstände ("sozialer Anteil") zusammen. Nur der "Arbeitsentgeltanteil" einer Abfindung ist als ein dem Arbeitsentgelt vergleichbares Einkommen zu behandeln. Um genau feststellen zu können, wie sich dies in Ihrem konkreten Fall auf die Rentenhöhe auswirken wird, empfehlen wir eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Sollten Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wird dies ebenfalls zur Ermittlung der Witwenrentehöhe herangezogen.
Die Abfindung könnte ebenfalls Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld haben. Setzten Sie sich daher auch mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung.
Der Bezug der Witwenrente führt dazu, dass Sie als Witwe grds. krankenversichert sein werden. Bei Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, in wie weit eine Abfindung die Beitragshöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung verändert.