Ich habe bitte eine bzw. mehrere Fragen.
Da ich, 49, selbst berufstätig bin und das Einkommen ausreichend ist, erhalte ich keine Witwenrente bzw 0 Euro Berechnung (Witwenrente nach altem Recht).
Nun ist leider ein Personalabbau von 50 Prozent vorgesehen. Wer vor Bekanntgabe der Personen freiwillig geht, erhält eine gute Abfindung. Wer nach der Frist "dabei" ist, erhält nichts. Nun mache ich mir selbstverständlich Gedanken, da ich keine kleinen Kinder habe und deshalb bei der Sozialauswahl keine gute Karten hätte. Allerdings, wenn ich "freiwillig" gehe, bin ich bei der Agentur für Arbeit für einige Wochen bezüglich Bezüge gesperrt.
Deshalb würde ich gern einiges wissen.
Bis ich eine neue Vollzeitstelle gefunden hätte, könnte ich Witwenrente in Anspruch nehmen?Und würde ich darüber auch krankenversichert sein (ich bin momentan freiwillig gesetzlich versichert)? Wird die Abfindung bei der Berechnung der Krankenversicherung mit berücksichtigt oder richtet sich der Beitrag ausschließlich nach der Rentenhöhe?(ca. 850 Euro Brutto Witwenrente)
Oder gilt auch bei der Krankenversicherung der Vertrauensschutz und die Abfindung wird nicht mitgerechnet?
Danke für alle Informationen.
Gruß Conny