Guten Tag, als Betriebsrat treten immer wieder Kollegen mit Rentenfragen an mich heran:
ein Kollege kann ab April 2010 mit 63 Jahren in Rente. von unserem AG erhält er im März noch eine Abfindung. wird diese dann im laufenden Jahr 2010 als Einkommen mit der Rente verrechnet oder was ist sonst zu beachten? (Die Rente ab 63 ist geklärt)
Schon mal danke für die Antworten.
Entscheidend ist, ob das Beschäftigungsverhältnis vor dem Rentenbeginn beendet wird. Ist dies der Fall, stellt die Abfindung keinen rentenrechtlichen Hinzuverdienst dar.
Nachzulesen hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.3.3.2
Hallo BRUwe,
eine Abfindung wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (sog. Entlassungsentschädigung) ist kein Arbeitsentgelt und deshalb auch bei einer Altersrente nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Anders verhält es sich bei (Teil-)Abfindungen während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses, die z.B. gezahlt werden, weil ein Arbeitnehmer einer Arbeitszeitverkürzung zustimmt - diese sind Arbeitsentgelt. Darum wird es sich hier ja aber nicht handeln.
Noch ein Hinweis der Vollständigkeit halber: Bezieht einer der ausscheidenden Arbeitnehmer bereits eine Witwen-/Witwerrente, dann könnte die Entlassungsabfindung z.T. dort angerechnet werden.