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Experten-Antwort

Abfindung ! Was nun ?

von HaJo30.03.2011 | 10:05
1714 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Arbeitgeber bietet mir (Jahrgang 1955) einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an. Ich würde das gerne annehmen und dann bis zur Rente mit 63 nicht mehr arbeiten, aber es stellen sich für mich dabei plötzlich 1000 Fragen, von denen ich hier mal einige loswerden möchte. 1. Mit welchen Krankenkassen Beiträgen muss ich rechnen, wenn ich diese zukünfitg selber zahlen muss ? 2. Meine Frau ist bisher bei mir mitversichert. Was müssen wir dort bedenken ? 3. Ist es für die Rente mit 63 schädlich, wenn ich vorher einige Jahre keine Beiträge gezahlt habe ? 4. Macht es Sinn, selber weiter Beiträge zur RV einzuzahlen ? In welcher Höhe ? 5. An was müsste ich noch denken ?? Ich bin für alle Hinweise dankbar (STRESS !!). Gruß, Horst

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Knut Rassmussen wird zugestimmt. Zu Frage 5. merken wir noch an, dass ein freiwilliger Beitrag in Höhe des Mindestbeitrages (79,60 € mtl.) für ein Jahr lang eingezahlt, also insgesamt 955,20€, derzeit einen dynamischen monatlichen, abschlagsfreien, Bruttorentenanspruch von 4,31€ ergibt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Tinaam 30.03.2011 | 11:06
Knut Rassmussenam 30.03.2011 | 12:08
1. Fragen Sie bitte eine Krankenkasse 2. Siehe 1. 3. Wenn Sie die Voraussetzung für diese Rente bereits erfüllt haben - nein. Die Rentenhöhe ist allerdings entsprechend geringer als in den Renteninformationen, die Sie bislang bekommen haben dürften. 4. Siehe 3. - Zahlen sollten Sie in jeden Fall, wenn Sie noch nicht die 35 Versicherungsjahre haben. Sie sollten auch zahlen, wenn Sie sich nicht arbeitslos melden wollen UND den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten wollen (dieser würde spätestens 2 Jahre nach dem letzten gezahlten Beitrag entfallen). Dazu ist aber eine persönliche Beratung sehr empfehlenswert. 5. Das Geld muß reichen ... ;-)
Krankenkasseam 30.03.2011 | 14:23
1. Sie müssen sich freiwillig kranken versichern. Der Beitrag richtet sich nach Ihren sämtlichen Einkünften. Also Zinseinkünfte, Dividenden, Fotovoltaikanlage usw. Dazu kommt noch daß Sie den Arbeitgeberanteil in voller Höhe aus Ihrer eigenen Tasche zahlen müssen. Ihre Frau kann sich nur bei Ihnen familienversichern, wenn sie weniger als 350 Euro eigene Einnahmen hat. Die ganze Sache ist sehr teuer. Wir werden auch früher aufhören zu arbeiten und müssen bis zur Altersrente ca. 10 Jahre überbrücken. Diese Zeit werden wir im aussereuropäischen Ausland verbringen, in dem es keine Versicherungsplicht so wie in Deutschland gibt.
HaJoam 31.03.2011 | 15:09
Danke für die Antworten ! Inzwischen sehe ich schon ein bisschen klarer. Jetzt muss ich mal intensiv rechnen... Gruß, Horst
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