Hallo Ingo W.
ohne Ihre persönliche Rentensituation zu kennen, kann hier niemand dazu eine Stellungnahme abgeben. Sie suchen das Gespräch dazu in der nächsten Beratungsstelle, dann wissen Sie mehr. Was Abfindung/Rentenverlust/wenn überhaupt ausmacht, kann man dort gegenrechnen ...was ein möglicher Rentenverlust ./. Abfindung auf 'normale' Lebenserwartung rein finanziell so ausmacht.
An Ihrer EM-Rente ändert sich zunächst erst mal gar nichts ...sicher wäre eine Mitteilung an die DRV dann angebracht, wenn Ihr Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis beendet (er/Arbeitgeber macht in diesem Fall eh 'ne SV-Meldung für den abgelaufenen Zeitraum) – was an der generellen Bewertung (ist zz./vorübergehend nur zeitlich/eingeschränkt/unter 3 Std. in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittlungsfähig) nichts ändern würde.
Weder an der aktuellen EM-Rente, noch an der künftigen Altersrente, sollte es daher in der Höhe der Rente eine Änderung der Rentenhöhe zu erwarten sein.
Gruß
w.