Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Angestellter der Deutschen Bundesbahn wird nun als vollbeschäftigter Arbeitnehmer in einem Nicht-Bahn-Betrieb angestellt. Laut Auskunft erhält er seine Rente aufgrund seiner vorangegangenen Beschäftigung bei der Bahn über die Knappschaft Bahn-See.
Ist für den Arbeitgeber etwas zu berücksichtigen, oder werden die Beiträge wie bei jedem anderen pflichtversicherten Arbeitnehmer auch über die Krankenkasse an die Rentenversicherung abgeführt?
Vielen Dank und freundliche Grüße!