Durch die Kündigung der Direktversicherung kommt es meiner Meinung nach nur zu einer Nachversteuerung. Ob Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nachzuzahlen sind, ist fraglich. Bitte fragen Sie, wie von -/- angegeben, bei der Einzugsstelle, sprich der Krankenkasse gezielt nach.