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Experten-Antwort

Abführung der Sozialversicherungen / AG + AN Anteile

von olimer11.11.2013 | 17:16
1372 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe vor kurzem meine Direktversicherung (Betriebliche Altersvorsorge) im Einverständnis meines Arbeitgebers gekündigt. Diese Versicherung wurde knapp 5 Jahre von den vermögenswirksamen Leistungen meines Arbeitgebers (40€ im Monat) bezahlt. Diese 40€ wurden auf meiner Gehaltsabrechnung meinem Brutto zugerechnet und ohne versteuert zu werden zur Versicherung geleitet. So weit so gut. Nun habe ich die Versicherung kündigen können und habe den Rückkaufswert (ca. 1500€) bereits auf meinem privaten Konto. Nun habe ich mit meiner Versicherung telefoniert und weiß, wie ich diesen Betrag auf meiner nächsten Steuererklärung angebe. Meine Versicherung meinte aber noch, dass mein Arbeitgeber noch die Sozialversicherungen auf diesen Betrag abführen muss. Dazu gehören Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile. Die Arbeitnehmeranteile bekommt er von mir, denke ich, ich habe das Geld ja auf meinem Konto. Aber wie sieht es denn mit den Arbeitgeberanteilen aus? Werden diese etwa auch von dieser Rückkaufssumme gezahlt? Mein Arbeitgeber hat ja bisher keinerlei Beiträge auf die 40€ im Monat zahlen müssen?! Mein Arbeitgeber wird sich natürlich fragen, warum er jetzt Geld bezahlen soll, wenn ich meine Versicherung kündige. Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Auch hoffe ich, dass ich mit meinem Anliegen hier nicht falsch bin. Danke und viele Grüße Olimer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Durch die Kündigung der Direktversicherung kommt es meiner Meinung nach nur zu einer Nachversteuerung. Ob Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nachzuzahlen sind, ist fraglich. Bitte fragen Sie, wie von -/- angegeben, bei der Einzugsstelle, sprich der Krankenkasse gezielt nach.

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2 Antworten

-/-am 11.11.2013 | 17:42
Beitragseinzug ist Sache der Einzugsstelle, sprich Ihrer Krankenkasse ...
Pauline M.am 14.11.2013 | 11:26
"Diese 40€ wurden auf meiner Gehaltsabrechnung meinem Brutto zugerechnet und ohne versteuert zu werden zur Versicherung geleitet" Verstehe ich nicht. War das nun eine sogenannte Bruttoentgeltumwandlung, das heißt wurden die 40 Euro vom sozialversicherungspflichtigen u n d steuerpflichtigen Bruttoentgelt zur Errechnung von Steuer und Sozialabgaben abgezogen oder mußten auch auf diese 40 Euro Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden?
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