Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abgebrochenes Fernstudium und EM-Rente / jetzt berufliche Reha

von Rehaonkel27.05.2014 | 17:43
834 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Auch wenn das Thema öfters im Forum aufgetaucht ist, frag ich trotzdem danach : ich bin seit 03/2010 voll erwerbsgemindert (psychisch/medizinisch, nicht AM) und war am Anfang der Rente auch mehr oder weniger handlungsunfähig. Anfang 2012 wollte ich meine Leistungsfähigkeit ausloten und habe 04/2012 ein Teilzeit-Fernstudium an der Fernuni in Hagen aufgenommen. Dies hat sich mit meiner Psychose eigentlich ganz gut vertragen, da ich ja wenig Kontakt mit anderen anderen Menschen hatte und der Stress überschaubar war. Allerdings fiel mir das Studium alles andere als leicht - ich habe mich trotzdem ein Semester durchgequält und im September 2012 sogar erfolgreich die 3 vorgesehenen schriftlichen Prüfungen absolviert. Danach war ich völlig erschöpft und ich habe das Studium nicht weiter fortgesetzt und auch keine weiteren Prüfungen mehr abgelegt - also abgebrochen. Inzwischen fühle ich mich wieder besser, meine Rente läuft noch bis 11/2014 und ich denke über einen Antrag auf berufliche Reha bei der DRV nach (15 Jahre erfüllt). Im Formular G130, das ich ausfüllen muss, wird nach "Fernlehrgängen" gefragt. Muss/Soll ich jetzt die 3 Prüfungen aus dem abgebrochenen Fernstudium angeben und kann mir deswegen Ärger mit der DRV drohen, oder interessiert die DRV nicht, ob ich mal zwischendurch ein Semester "erfolgreicher" Fernstudent war ? Oder kann ich eher Ärger bekommen, wenn ich die "Fernlehrgänge" im Reha-Antrag nicht angebe ? Irgendwie kann ich mich nicht entscheiden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das wurde bereits richtig von "Anonym" beantwort, sie sollten alle Angaben vollständig angeben, somit auch das bereits absolvierte Semster an der Fernuni Hagen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anonymam 27.05.2014 | 18:32
Hallo "Rehaonkel", Du bist verpflichtet alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen machen. Soll heißen, wenn Du (vorsätzlich) falsche Angaben machst und es kommt raus, kann es "Ärger" geben. Daher rate ich Dir davon ab. Mit dieser Frage auf dem G130 versucht man deine gesundheitliche Stabiliät für eine berufliche Rehabilitation medizinisch abzuwegen. Dies kann in der Tat dazu führen, dass man dies als einen missglückten Wiedereingliederungsversuch sehen kann und Dir ggf. vorerst weiterhin die Erwerbsminderungsrente gewährt. Muss aber nicht so kommen, es ist kein automatischer Ausschlußgrund. Man kann dies als auch als einen positiven "Aufhänger" zur Gewährung sehen. Man wird Deinen gesamten Gesundheitszustand in Verbindung mit Deiner bisherigen Qualifikations in der Addition entscheiden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026