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Abgeltungssteuer, Nachrichten vom 18.12.07

von wolf02.01.2008 | 06:12
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Am 18.12.07 stand unter Nachrichten ein Artikel über die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Der erste Satz des Artikels lautet: "Die Abgeltungsteuer bringt Millionen Sparern ab 2009 weniger Steuerabzüge." Da dieser Satz in einem Informationsforum der gesetzlichen Rentenversicherung aufgeführt wird, soll damit wohl vermittelt werden, dass dies auch auf den Großteil der Rentner zutrifft. Da habe ich aber so meine Zweifel. Ein für Rentner zutreffenderer Einleitungssatz wäre wohl eher "Millionen Rentner durch Zinssteuer-Änderung verunsichert". Denn die 25 %ige Abgeltungssteuer begünstigt in erster Linie Steuerpflichtige, die mehr als 15.000 Euro (Alleinstehende) versteuern müssen (laut Tabelle im Finanztest 1/08). Aufgrund dessen, dass die Rente zur Hälfte steuerfrei ist, haben aber doch die meisten Rentner eine zu versteuernde Jahresrente, die unterhalb von 15.000 Euro liegt. Und somit liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %. Um überzahlte Zinssteuer zurückzuholen, muss weiter wie bisher die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden. Dass ein Rentner, der eine Million E im Lotto gewinnt und hierfür bei 40.000 E Jahreszins mit 10.000 E Abgeltungssteuer besser bedient ist als die Versteuerung zu seinem individuellen Steuersatz ist mir schon klar. Aber leider trifft dieses Beispiel auf mich nicht zu. Und auf die meisten übrigen Rentner wohl auch nicht. Ich schätze daher, dass über 95 % der DRV-Rentner mit dem jetzigen Verfahren, also Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz, besser fahren als mit dem 25 %igen Pauschalabschlag. Liebe Redaktion, stimmen Sie meiner Schätzung zu? Banken und Finanzzeitschriften schreiben in letzter Zeit zwar viel über die neue Abgeltungssteuer, aber die Rentner (und Geringverdiener) werden darin nicht berücksichtigt. Es müsste eine ausführlichere Abhandlung über die Auswirkung der Abgeltungssteuer auf Rentenbezieher geben (mit mehreren Berechnungs-Beispielen), besonders im Grenzbereich, in welchen Fällen die Pauschalbesteuerung wirklich die günstigere ist. Könnte die DRV darüber mal was Ausführlicheres bringen? Ich habe den Eindruck, dem Gesetzgeber sind die Rentner in diesem Zusammenhang ziemlich egal. Wahrscheinlich hofft der Gesetzgeber (und die Finanzverwaltung) darauf, dass den Rentnern die Weiterführung des bisherigen Verfahrens zu aufwendig ist, und sie den 25 %-Abzug einfach hinnehmen und die paar Rentner, die auf ordnungsgemäße Besteuerung bestehen, werden halt damit bestraft, dass man sie weiterhin mit der Ausfüllung der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung quält. Dadurch scheint mir aber die Gleichbehandlung von "Arm" und "Reich" ab 2009 nicht mehr gegeben zu sein. Denn dasselbe Ziel: "Sowenig Steuern auf Zinsen zahlen wie gesetzlich möglich", wird künftig auf total unterschiedliche Weise erreicht. Als Rentner muss man jeden Euro Kapitalertrag in der Einkommensteuererklärung offenlegen und entsprechende Bescheinigungen beibringen (wer weiß, wie lange die noch von den Banken umsonst erstellt werden), während die "Reichen" keinerlei Angaben über ihre Kapitaleinkünfte machen müssen. Ist schon komisch.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.01.2008 | 09:28

Hallo Wolf,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Sie schreiben: "Da dieser Satz in einem Informationsforum der gesetzlichen Rentenversicherung aufgeführt wird, soll damit wohl vermittelt werden, dass dies auch auf den Großteil der Rentner zutrifft." Hierzu wollen wir nur anmerken, dass die Deutsche Rentenversicherung und das Informationsangebot auf dieser Homepage sich an alle Mitglieder der Rv richtet - also an Rentner UND alle Versicherten.

Ansonsten danken wir für Ihren Gedankenanstoß und werden in den nächsten Artikeln zum Thema sicherlich auch auf die Wirkungen der Abgeltungssteuer für Rentner eingehen.

Ihnen ein gutes neues Jahr - trotz Abgeltungssteuer...

Ihre Redaktion

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