"Abgeltungssteuer"

von
Schiko.,

Nehme ja stark an sie wissen es längst.Schreibe
nur, weil ich gestern in einer versammlung zufäl-
fig das gegenteil festgestellt habe.
Für zins, dividenden, vor allem aber für kursgewinne
bei aktien , fondsanteile, setzt ab 2009 die abgel-
tungssteuer ein.

Für den ledigen 801 , den verheirateten 1602 gel-
ten die beträge ja für 2007 auch schon.

Was darüber liegt ist mit 25 % steuer, 5,5% soli
und auch evtl. noch kirchensteuer ab 2009 pflichtig.
Darum kümmert sich die bank, zieht ab und über-
weist an das finanzamt.
Unabhängig davon, ober der kursgewinn erst nach
mehreren jahren des wertpapierkaufes versilbert
wurde.
Die bisherige befreiung bei solchen gewinnen, wenn
der verkauf erst nach einem jahr ab kaufdatum er-
folgte, ist gegenstandslos.
Zu beachten ist auch bei den ganzen riester kram,
nachdem hier die beiträge steuerfrei sind, bei aus-
zahlung schlägt die steuer voll zu.
Da kann man sich vorstellen, 70 % oder mehr für
rente, 100 prozent für riesterrente und fast voll-
versteuerung für gewinn bei geldanlage, lässt die
steuerprogression hochschnellen.
Bin hier bestimmt nicht als angstmacher bekannt,
nenne nur die rauhe wirklichkeit.
"Mindestlohn, soviel spaß muss erlaubt sein, auch
deswegen, riesters immer weniger werdende haare
werden noch immer von der eigenen frau geschnitten"

MfG.

von
?-?

wahrscheinlich kann sich Münte von seinem spärlichen "Gehalt" keinen Friseur leisten, vor allem wenn sie auch noch einen Mindestlohn bekommen sollen

von
Bernhard

Nur wenige Bürger kennen den etymologischen Hintergrund des Wortes "Riester" und wissen, dass dies nicht nur der Nachname eines ehemaligen gewerkschaftsnahen Ministers ist, sondern eine alte Bezeichnung für einen inzwischen ausgestorbenen Beruf:

Riester bedeutet Flickschuster.

Das Wort wurde auch als Bezeichnung für einen minderwertigen Flicken auf einem Schuh oder einem Kleidungsstück verwendet.

Wie passend der Name der "Riester-Rente" ist, das werden die Sparer also schon noch merken.

Ansonsten gilt die altbekannte Regel: Wer in Deutschland für's Alter spart, tut das vor allem für den Finanzminister. Wer für sich selbst sparen will, tut das besser irgendwo anders.

von
hkh

Man liest es immer wieder. Kapitalanlagen werden mit Risikovorsorge-Produkten verwechselt und/oder verglichen. Dabei geht es in Sachen Altersvorsorge für die meisten Bundesbürger in erster Linie um das Risiko "des langen Lebens". Dieses Risiko können Sie nicht mit Produkten der Kapitalanlage decken. Denn ist Ihr Kapital aufgezehrt bekommen Sie keine Rente mehr und müssen/dürfen trotzdem leben.

Bei einer Risikovorsorge wird die Rente lebenslang gezahlt. Dies ist für einen Großteil der Bevölkerung sehr sehr wichtig, weil die ges. Rente durch die demographischen Veränderungen an die Grenze der Belastbarkeit gestoßen ist.

Angenommen Sie legen ein bestimmtes Kapital von Anfang an mit der Zielsetzung an, dass das Vorsorgekapital bis ans Lebensende reichen muss, dann müssen Sie sich bei der Rentenhöhe und -bezugsdauer mindestens an die aktuelle Sterbetafel halten. Dies vorausgeschickt werden Sie auf legale Weise keine Anlageform finden (gleiche Performance vorausgesetzt) die mit der staatlich geförderten Riesterrente nur annähernd mithalten kann. Rechnen Sie nach!

Nehmen Sie z.B. einen Investmentsparplan in den Fonds UniGlobal und vergleichen Sie Ihn unter gleichen Voraussetzungen, wenn Sie die Riesterförderung vom Staat oben drauf bekommen. Diese Produkt gibt es bei Genossenschaften tatsächlich. Aus Fairnessgründen nenne ich den Namen hier nicht, denn die Sparkassen und andere Anbieter haben mittlerweile annähernd das gleiche Modell.

Es geht nichts über Riester wenn eine Risikovorsorge erforderlich ist!

Denken Sie dagegen an Kapitalanlage, dann lassen Sie die Finger von den geförderten Produkten, denn dann dürfte nicht das Risiko des langen Lebens im Vordergrund stehen sondern eher das Risiko eines vorzeitigen Ablebens, also die Vererbbarkeit.

Da fällt mir gerade noch ein: Das Riesterkapital (einschließlich Erträge und Zulagen) kann förderunschädlich auf den Ehegatten vererbt werden. Und falls es die Kinder erben sollen, können diese das Kapital und die Erträge erben. Geht das bei der ges. Rente?????

Experten-Antwort

Was soll ich sagen, die "Dauerforumsteilnehmer" wissen es schon:
Kein Kommentar vom Experten zum Steuerrecht!

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