Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

"Abgeltungssteuer"

von Schiko.,16.05.2007 | 16:37
1467 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Nehme ja stark an sie wissen es längst.Schreibe nur, weil ich gestern in einer versammlung zufäl- fig das gegenteil festgestellt habe. Für zins, dividenden, vor allem aber für kursgewinne bei aktien , fondsanteile, setzt ab 2009 die abgel- tungssteuer ein. Für den ledigen 801 , den verheirateten 1602 gel- ten die beträge ja für 2007 auch schon. Was darüber liegt ist mit 25 % steuer, 5,5% soli und auch evtl. noch kirchensteuer ab 2009 pflichtig. Darum kümmert sich die bank, zieht ab und über- weist an das finanzamt. Unabhängig davon, ober der kursgewinn erst nach mehreren jahren des wertpapierkaufes versilbert wurde. Die bisherige befreiung bei solchen gewinnen, wenn der verkauf erst nach einem jahr ab kaufdatum er- folgte, ist gegenstandslos. Zu beachten ist auch bei den ganzen riester kram, nachdem hier die beiträge steuerfrei sind, bei aus- zahlung schlägt die steuer voll zu. Da kann man sich vorstellen, 70 % oder mehr für rente, 100 prozent für riesterrente und fast voll- versteuerung für gewinn bei geldanlage, lässt die steuerprogression hochschnellen. Bin hier bestimmt nicht als angstmacher bekannt, nenne nur die rauhe wirklichkeit. "Mindestlohn, soviel spaß muss erlaubt sein, auch deswegen, riesters immer weniger werdende haare werden noch immer von der eigenen frau geschnitten" MfG.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Was soll ich sagen, die "Dauerforumsteilnehmer" wissen es schon:

Kein Kommentar vom Experten zum Steuerrecht!

3 Antworten

Bernhardam 16.05.2007 | 16:48
Nur wenige Bürger kennen den etymologischen Hintergrund des Wortes "Riester" und wissen, dass dies nicht nur der Nachname eines ehemaligen gewerkschaftsnahen Ministers ist, sondern eine alte Bezeichnung für einen inzwischen ausgestorbenen Beruf: Riester bedeutet Flickschuster. Das Wort wurde auch als Bezeichnung für einen minderwertigen Flicken auf einem Schuh oder einem Kleidungsstück verwendet. Wie passend der Name der "Riester-Rente" ist, das werden die Sparer also schon noch merken. Ansonsten gilt die altbekannte Regel: Wer in Deutschland für's Alter spart, tut das vor allem für den Finanzminister. Wer für sich selbst sparen will, tut das besser irgendwo anders.
?-?am 16.05.2007 | 16:39
wahrscheinlich kann sich Münte von seinem spärlichen "Gehalt" keinen Friseur leisten, vor allem wenn sie auch noch einen Mindestlohn bekommen sollen
hkham 16.05.2007 | 20:51
Man liest es immer wieder. Kapitalanlagen werden mit Risikovorsorge-Produkten verwechselt und/oder verglichen. Dabei geht es in Sachen Altersvorsorge für die meisten Bundesbürger in erster Linie um das Risiko "des langen Lebens". Dieses Risiko können Sie nicht mit Produkten der Kapitalanlage decken. Denn ist Ihr Kapital aufgezehrt bekommen Sie keine Rente mehr und müssen/dürfen trotzdem leben. Bei einer Risikovorsorge wird die Rente lebenslang gezahlt. Dies ist für einen Großteil der Bevölkerung sehr sehr wichtig, weil die ges. Rente durch die demographischen Veränderungen an die Grenze der Belastbarkeit gestoßen ist. Angenommen Sie legen ein bestimmtes Kapital von Anfang an mit der Zielsetzung an, dass das Vorsorgekapital bis ans Lebensende reichen muss, dann müssen Sie sich bei der Rentenhöhe und -bezugsdauer mindestens an die aktuelle Sterbetafel halten. Dies vorausgeschickt werden Sie auf legale Weise keine Anlageform finden (gleiche Performance vorausgesetzt) die mit der staatlich geförderten Riesterrente nur annähernd mithalten kann. Rechnen Sie nach! Nehmen Sie z.B. einen Investmentsparplan in den Fonds UniGlobal und vergleichen Sie Ihn unter gleichen Voraussetzungen, wenn Sie die Riesterförderung vom Staat oben drauf bekommen. Diese Produkt gibt es bei Genossenschaften tatsächlich. Aus Fairnessgründen nenne ich den Namen hier nicht, denn die Sparkassen und andere Anbieter haben mittlerweile annähernd das gleiche Modell. Es geht nichts über Riester wenn eine Risikovorsorge erforderlich ist! Denken Sie dagegen an Kapitalanlage, dann lassen Sie die Finger von den geförderten Produkten, denn dann dürfte nicht das Risiko des langen Lebens im Vordergrund stehen sondern eher das Risiko eines vorzeitigen Ablebens, also die Vererbbarkeit. Da fällt mir gerade noch ein: Das Riesterkapital (einschließlich Erträge und Zulagen) kann förderunschädlich auf den Ehegatten vererbt werden. Und falls es die Kinder erben sollen, können diese das Kapital und die Erträge erben. Geht das bei der ges. Rente?????
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026