Nur zum Verständnis. Der Entlassungsbericht wird von vielen Stellen sinnvoll genutzt:
1. Der RV-Träger benötigt die Berichte u.a. für
a.) Beurteilung Ihres Leistungsvermögens
b.) zur Qualitätssteuerung der Reha-Kliniken
c.) zur Forschung (Verbesserung der Reha-Abläufe, Beurteilung neuer Therapien, Reha-Nachsorge)
d.) zur Prüfung ob ggf. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind
2.) Krankenkasse
a.) Prüfung Ihres Gesundheitszustandes wenn Sie AU sind.
3. Agentur für Arbeit
a.) Prüfung Ihrer Leistungsfähigkeit
b.) Prüfung ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angezeigt sind
4.) Arbeitslosengeld II-Stellen (ARGE)
a.) Prüfung Ihrer Leistungsfähigkeit
5.) Versorgungsamt (bzw. Nachfolgebehörden)
a.) Prüfung ob eine Schwerbehinderung vorliegt
6.) behandelnde Ärzte
a.) welche Thearapien wurden während der Reha durchgeführt
b.) welche Therapien werden für die Zeit nach der Reha empfohlen
c.) wurden Medikamente verschrieben oder wurden Medikamente durch andere Medikamente ersetzt
Dies sind alles Stellen oder Ärzte, die ggf. den Entlassungsbericht zur Bearbeitung eigener Sachverhalte zu Rate ziehen.
D. h. nicht, dass alle Stellen diese Berichte automatisch bekommen oder überhaupt benötigen (z. B. wenn Sie keinen Antrag beim Versorgungsamt oder bei der Agentur für Arbeit gestellt haben, benötigen diese Stellen den Bericht nicht).
Ihr behandelnder Arzt sollte sich diesen Bericht aber immer beizeihen, da er (wie oben beschrieben) wertvolle Hinweise enthalten kann. Es kann natürlich auch vorkommen, dass ein Arzt den Bericht nicht braucht, das ändert aber nichts daran, dass die Erstellung dieser Berichte äußerst wichtig ist.
MfG
Jonas