Naturgemäß sind die Sachverhalte immer verschieden, sodass keine generelle Aussage bzgl. der Dauer bis zur Bescheiderteilung aufgrund eines Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich ist.
Wie Sie es bereits geschrieben haben, ist der Weg, einen entsprechenden Antrag zu stellen bzw. ein Gespräch mit dem Reha-Berater zu führen der richtige Weg. Im Rahmen dieses Gespräches können Sie dann mit dem Reha-Berater die verschiedenen weiteren Möglichkeiten besprechen.