Hallo Clara,
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden regelmäßig immer nur für einen festgelegten Zeitraum gezahlt (befristet). Nur wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, und der Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, wird eine Erwerbsminderungsrente unbefristet gezahlt.
Ob in Ihrem Einzelfall die Voraussetzungen für eine weitere befristete oder gar eine unbefristete Zahlung gegeben sind, kann ich im Rahmen dieses Forums leider nicht beurteilen. Hierzu müssen Sie die abschließende Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers abwarten.
Ob und in welchem Umfang Sie - für den Fall, dass die Erwerbsminderungsrente nicht weiter gezahlt werden kann - einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sollten Sie direkt bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erfragen. Hierzu kann ich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung leider keine Auskunft geben.