Leider können konkrete Einzelfälle in diesem Forum nicht umfassend gelöst werden, vor allem dann nicht, wenn bereits ein Rehabilitationsverfahren "läuft". Offensichtlich sind Sie von Ihrer Krankenkasse aufgefordert worden, bis zum 25.08.2009 einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen möchten, weil Ihr behandelnder Arzt dieses aus medizinischen Gründen derzeit nicht für sinnvoll hält, lassen Sie sich bitte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen und informieren Ihre Krankenkasse schriftlich. - Ein Widerspruch ist derzeit m. E. noch nicht erforderlich, weil noch gar kein Bescheid erteilt worden ist.