Voraussetzung für die Beitragserstattung ist nicht, wer die Beiträge entrichtet hat, sondern ob die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt ist. Auf die Frage, wer die Beiträge getragen hat, kommt es allenfalls bei der Höhe des Erstattungsbetrages an. Beiträge werden in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben.