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Experten-Antwort

Ablehnung der Beitragserstattung da 72 Mo eingezahlt

von F. H.25.04.2014 | 08:51
1227 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, leider wurde mein Antrag auf Beitragserstattung abgelehnt. Ich selbst habe vor meiner Verbeamtung keine 60 Mo eingezahlt allerdings hat die Arbeitsagentur während meiner Arbeitslosigkeit (1 Jahr) für mich eingezahlt. In dieser Zeit habe ich allerdings nix eingezahlt. Lohnt sich ein Widerspruch? Gibt es vielleicht noch ein Hintertürchen??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Voraussetzung für die Beitragserstattung ist nicht, wer die Beiträge entrichtet hat, sondern ob die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt ist. Auf die Frage, wer die Beiträge getragen hat, kommt es allenfalls bei der Höhe des Erstattungsbetrages an. Beiträge werden in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben.

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4 Antworten

Schadeam 25.04.2014 | 09:24
Nein, vergessen Sie die Beitragserstattung. Sie haben mit 65 + einen Anspruch aus Regelaltersrente.
F. H.am 25.04.2014 | 13:17
Danke für die Antworten, besteht denn irgendeine Möglichkeit auf Erstattung? Ich bin schon seit 5 Jahren verbeamtet und auch "auf Lebenszeit". Ich habe die deutsch-marokkanische Staatsangehörigkeit.
KSCam 25.04.2014 | 13:28
Nein gibt es nicht. Ein deutscher Beamter mit mehr als 59 Beitragsmonaten kriegt nichts erstattet, weil er später mal ne Rente bekommt.
W*lfgangam 25.04.2014 | 18:42
Hallo F. H., ggf. bekommen Sie später mal die Rente und die Pension nebeneinander - auch wenn Sie den Höchstversorgungssatz als Beamter erreicht/überschritten haben. Das 'Hintertürchen' dazu versteckt sich in den Beamtenversorgungsgesetzen. Bisher wurde bei Höchstversorgungssatz die Rente gnadenlose gegengerechnet und es blieb nur der mickrige Zuschuss zu privaten Krankenversicherung übrig. Aber bis Sie in Pension/Rente kommen, vergeht noch so einiges an Veränderungen. Achja, natürlich gibt’s Hintertürchen Rente/Beitragerstattung: empfehlenswert die thailändische Staatsangehörigkeit (also ein Nicht-EU oder -abkommensland zur DRV) ausschließlich anzunehmen, dorthin auswandern und nach 2 Jahren bekommen Sie die Rentenbeiträge ausgezahlt ...erstrebenswert? ;-) Gruß w.
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