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Ablehnung der Erstattung

von Bolzi07.04.2009 | 20:51
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13 Antworten

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Ich bin seit 9 Jahren Beamter auf Lebenszeit und habe definitiv vor, dies auch zu bleiben. "Leider" habe ich davor genau 5 Jahre und 5 Monate Versicherungszeit (inklusive Zivildienst und Arbeitslosigkeit) gehabt und somit die Wartezeit erfüllt. Die Renteninformation rechnet mit eine Regelaltersrente von 132 € im Jahr 2039 aus, was dann einer Kaufkraft von heute 82 € entsprechen wird. Davon sind ja dann auch noch Steuern zu bezahlen. Meinen Antrag auf Erstattung hat die DRV abgelehnt, da die Wartezeit erfüllt ist. Ich könnte zum jetzigen Zeitpunkt die Erstattung in Höhe von 11.000 € sehr gut gebrauchen, da ich mir Wohneigentum (sicher die bessere Altersvorsorge als eine Rente von 82 €) zulegen möchte. Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, doch noch die Erstattung zu bekommen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Beitragserstattung handelt es sich um eine eigene Leistung der Rentenversicherung, deren Voraussetzungen und Umfang der Gesetzgeber bestimmt hat. Diese steht erst zu, wenn originäre Versorgungsanspruche aus Ihrer Versicherung nicht mehr geltend gemacht werden können.

Ein solcher Anspruch steht Ihnen oder Ihren Hinterbliebenen aber spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze/mit Ihrem Tod zu.

12 Antworten

Chrisam 07.04.2009 | 21:22
Nein, keine Chance.
Schiko.,am 07.04.2009 | 22:23
Bin ja hier gerade nicht als "Schmeichler bekannt" schon gar nicht ,weil ich Ihre Ansich- ten über Steuerpflicht für Rent- ner nicht teile. Freue mich aber trotzdem, daß es Sie noch gibt, schließlich können Sie über Rente viel fach- liches berichten. MfG.
Wolfgangam 07.04.2009 | 23:00
Hallo Schiko., ich habe gar keine Ansichten über steuerpflichtige Rentner ;-) So lange sie/die nur-Rentner das Existenzminimum erkennbar nicht überschreiten, 'wage' ich auch einen allgemeinen Ratschlag, ansonsten schicke ich sie ne Etage tiefer zu den täglich anwesenden FinanzkollegInnen - die machen diesen Job besser. Gruß w.
Rosannaam 07.04.2009 | 21:57
...und ich wage diesen hohen Betrag von 11.000,- EUR auch zu bezweifeln. Wie kommen Sie darauf? Es werden schließlich nur die ARBEITNEHMER-Beiträge erstattet, die Sie selbst getragen haben. Für die Zeit des Zivildienstes und der Arbeitslosigkeit erhalten Sie keine Beiträge zurück,da Sie diese auch nicht selbst getragen haben. In der Regel handelt es sich bei den Beiträgen um solche, die während der Lehr- und evtl. noch der Gesellenzeit gezahlt wurden. Es ist doch eher wahrscheinlich, dass Sie während dieser Zeit nicht so viel verdient haben bzw. nicht so hohe RV-Beiträge entrichtet wurden. Abgesehen davon besteht in Ihrem Fall sowieso absolut keine Chance, sich die Beiträge erstatten zu lassen. MfG Rosanna.
Wolfgangam 07.04.2009 | 22:05
Hallo Bolzi, > Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, doch noch die Erstattung zu bekommen? ...und noch ein eindeutiges 'Nein'. Mit Erreichen der 60 Monate haben Sie die Möglichkeit, sich als Beamter ín der Rentenversicherung freiwillig (weiter) zu versichern, das allein schließt eine Beitragserstattung nach derzeitiger Rechtslage aus. Sinn und Unsinn dieser Regelung stehen hier nicht zur Debatte ;-) Gruß w.
Schiko.am 07.04.2009 | 23:29
Mein Beitrag war nur für Frau Rosanna gedacht.War wohl mein Fehler dies genau zu bezeichnen. MfG.
V wie Vendettaam 08.04.2009 | 13:58
Die beste Lösung wollen Sie wissen? Die ist doch ganz einfach. Legen Sie Ihren Beamtentitel nieder und werden Arbeiter oder Angestellter.Dann erhalten Sie auch einen höheren Bruttolohn.Das wird von den Beamten ja immer kritisiert,daß das Brutto zu niedrig sei um davon RV.Beiträge zahlen zukönnen.Allerdings fallen dann einige nicht unerhebliche Sondervergünstigungen für Beamte für Sie weg.Aber lieber ein angesehener Arbeiter oder Angestellter sein, als für einen faulen Beamten gehalten zu werden.
Wolfgang Amadeusam 08.04.2009 | 14:07
Ihre Beiträge sind wirklich durchweg immer so unsinnig und blöd, das man sich fragen muss, was sie damit bezwecken wollen??Aber das wird jemand mit Verstand niemals verstehen können.
Bamteram 08.04.2009 | 14:13
Sind Sie ein Kollega von mirr?Allo auch eine Bamter?Dann dut nadürlich das weh.Wir Bamte halden zusamen.Wir wolle Beidräge zurück.
V wie Vendettaam 08.04.2009 | 14:12
Stimmt! Man merkt das an Ihnen!
Ahaam 08.04.2009 | 14:29
Scheinbar habe ich was verpasst in den letzten 20 Jahren - bitte nennen Sie mir doch wenigstens ein paar der 'nicht unerheblichen Sondervergünstigungen' - danke!
Amadéam 08.04.2009 | 20:58
z.B. Fortzahlung der VOLLEN Bezüge auch nach mehr als 42 Tagen Dienstunfähigkeit. Keine ist gerne schwer krank. In diesem Falle wäre ich lieber Beamter. Volle Erwerbsminderung ist etwas ganz anderes als dauernde Dienstunfähigkeit.
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