Ablehnung der Erwerbsminderung Rente 4.11.2011

von
Hansi

Die schrieben mir heute das sie den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können wir leider nicht entsprechen, weil Sie die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Die Einschränkungen, die sich aus ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben,führen nicht zu einem Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. denn nach unsern medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens &stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.

1). Diabetiker Isulinpflichtig muss 4 mal am Tag spritzen.

2).Durch einen Arbeitsunfall eine linke steife Hand und die Finger kann ich kaum noch ohne sehr große schmerzen bewegen, ist der zweite Morbek Sudeck drinnen.
Das ist eine Unfall folge.

3).Habe es mit dem Herzen bekommen, kippe immer um und bin dann Bewustlos,
und liege irgend wo rum egal ob zu Haus oder unter Wegs.
Aber die Untersuchungen sind noch nicht ab geschlossen, warum ich immer wieder um kippe und Bewustlos bin.

Die Ärztin wo ich zur Untersuchung war hat nur nach Aktenlage geurteilt.
Und hat mich kaum unter sucht.
Ich bin 60% schwer behindert, Arbeit bekomme ich nicht mehr habe schon über 180 Bewerbungen geschrieben.

Aber alle ohne erfolg werde in kürze 59 Jahre und kein Glück auf dem Arbeitsmarkt mehr.
Könnte mir vielleicht jemand einen guten Rat
geben wie ich weiter vor gehn soll?
Habe nur 4 Wochen zeit für den Wiederspruch wegen der Ablehnung.

von
Ludwig

Mal ganz flapsig erklärt.
Sie könnten z.B.8 Stunden an einem Schreibtisch sitzen und Zettel sortieren oder telefonieren.
Da können Sie trotzdem Ihr Insulin spritzen,die linke Hand stört dabei auch nicht und wenn Sie umfallen ist es sogar im Büro besser als vielleicht alleine in der Wohnung,da schneller Hilfe geholt werden kann.
Kurz und knapp,um wirklich Erwerbsunfähig zu sein brauchts schon mehr.
Es gibt genügend Rollifahrer oder Blinde,die trotzdem jeden Tag ihre 8 Stunden arbeiten.

von
Sozialröchler?

Zitiert von: Hansi

Könnte mir vielleicht jemand einen guten Rat
geben wie ich weiter vorgehen soll? Ich habe nur 4 Wochen Zeit für den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid.

Ich habe seit Jahren einen GdB von 80 und arbeite trotz weiterer hinzugekommener erheblicher Leistungseinschränkungen vollzeit. Ihr Diagnosekatalog ist gegen meinen (u. a. auch Diabetes mit 4 x tägl. Insulin) geradezu kurz. Das alles ist also allein kein Kriterium für das Vorliegen von Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Risiko der Arbeitslosigkeit fällt ebenfalls nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Lebensalter spielt keine Rolle. Maßgeblich ist das verbliebene Leistungsvermögen.

Rentenrechtlich relevant ist eine Erwerbsminderung unter Beachtung der Regelung des § 43 Abs. 3 SGB 6 erst dann, wenn das Leistungsvermögen auf unter 6 Stunden täglich herabgesunken ist; hierbei ist nach der Gesetzesbegründung eine regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zugrunde zu legen. Ist das Leistungsvermögen entsprechend gemindert, liegt entweder teilweise oder volle Erwerbsminderung vor.

Als Maßstab für die Feststellung des zeitlichen Leistungsvermögens kommt jede nur denkbare Tätigkeit (auch leichtester Art), die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, in Betracht. Die untere Grenze stellen dabei verständlicherweise solche Tätigkeiten dar, die allenfalls geringe Anforderungen an das physische und psychische Leistungsvermögen stellen.

Solange der Versicherte noch in der Lage ist, eine solche Tätigkeit wenigstens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben, liegt weder teilweise noch volle Erwerbsminderung bei ihm vor.

Einen Rat hinsichtlich eines möglicherweise einzulegenden Widerspruchs kann man Ihnen aber hier im Forum schlecht erteilen. Wenden Sie sich an den VdK (www.vdk.de), den SovD (www.sovd.de), einen zugelassenen Rentenberater oder einen Rechtsanwalt mit Zusatzbezeichnung "Sozialrecht".

Um die Widerspruchsfrist von einem Monat nicht zu verpassen, können Sie zunächst zur Fristwahrung einen Widerspruch ohne Begründung einreichen und dazu schreiben, dass die Begründung nachgereicht wird.

von
Steeeee

Zitiert von: Hansi

Die schrieben mir heute das sie den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können wir leider nicht entsprechen, weil Sie die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Die Einschränkungen, die sich aus ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben,führen nicht zu einem Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. denn nach unsern medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens &stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.

1). Diabetiker Isulinpflichtig muss 4 mal am Tag spritzen.

2).Durch einen Arbeitsunfall eine linke steife Hand und die Finger kann ich kaum noch ohne sehr große schmerzen bewegen, ist der zweite Morbek Sudeck drinnen.
Das ist eine Unfall folge.

3).Habe es mit dem Herzen bekommen, kippe immer um und bin dann Bewustlos,
und liege irgend wo rum egal ob zu Haus oder unter Wegs.
Aber die Untersuchungen sind noch nicht ab geschlossen, warum ich immer wieder um kippe und Bewustlos bin.

Die Ärztin wo ich zur Untersuchung war hat nur nach Aktenlage geurteilt.
Und hat mich kaum unter sucht.
Ich bin 60% schwer behindert, Arbeit bekomme ich nicht mehr habe schon über 180 Bewerbungen geschrieben.

Aber alle ohne erfolg werde in kürze 59 Jahre und kein Glück auf dem Arbeitsmarkt mehr.
Könnte mir vielleicht jemand einen guten Rat
geben wie ich weiter vor gehn soll?
Habe nur 4 Wochen zeit für den Wiederspruch wegen der Ablehnung.

1. einen Monat haben Sie Zeit und nicht nur 4 Wochen
2. wie bereits erwähnt reicht es den Widerspruch ohne Begründung einzureichen, also im Prinzip reicht es auf den Bescheid Widerspruch zu schreiben und ihn zurückzuschicken. Etwas netter ist natürlich ein richtiger Brief.
3. Bevor Sie den Widerspruch begründen, sollten Sie sich erstmal das Gutachten in Kopie zusenden lassen (das ist relativ einfach zu bewerkstelligen und dafür einen Anwalt zu bezahlen wäre rausgeschmissenes Geld). Danach können Sie dann (am besten zusammen mit Ihrem Arzt und einem fachkundigen Rat (Anwalt, VdK usw.) herausfinden ob das Gutachten schlüssig ist.
Vorab könnten Sie sich ja schonmal überlegen weswegen Sie keine leichten Tätigkeiten (z.B. Poststellenmitarbeiter, Mitarbeiter in einer Scanstelle (Papier auf den Scanner legen), Pförtner, Kassierer im Hallenbad oder vielleicht beim Geldzählen ) ausüben können. Achtung, die Tatsache dass es für diese leichten Tätigkeiten keine freien Arbeitsplätze gibt ist völlig unwichtig.

von
Anna

Falls noch nicht alle Unterlagen für die Begründung vorliegen, kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist Widerspruch schreiben mit dem Zusatz, dass die Begründung nachgereicht wird. Für die Begründung mit Unterlagen gilt die Widerspruchsfrist dann nicht, sollten natürlich trotzdem möglichst bald folgen.

SB-Ausweis haben Sie ja. Damit können Sie notfalls mit 60 in Rente gehen. Haben Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?

von
MAbuse

Ratschlag: nehmen sie bitte die Hilfe z.B. des VdK (Infos im Internet) in Anspruch. Diese Vereinigung ist spezialisiert auf Fragen zur Rente / Behinderung.
Dieses Geld ist sehr gut investiert! Es gibt m.W. auch ähnliche Organisationen, aber ich bin beim VdK Mitglied...

von
Hansi

Ich bekomme jetzt Hartz4 in Verbindung der Anrechnung Verletztenrente.
Meine Führerschein der Klasse 2 ist mir schon ab erkannt worden aus Gesundheitlichen Gründen.
Ich habe vorher Jahre lang LKW gefahren ,bis ich den den Arbeitsunfall hatte.
Ich bin 60% Schwerbehindert mit aus Schwerbehinderten Ausweiß.
Die Arge weiß nicht was sie mit mir machen soll und wo sie mich noch rein stecken könnten so ihre Aussage.

von
Holig

Finanziell sind sie wenigstens abgesichert. Gute Nacht.

von
Beobachter

@ VDK

Es ist immer wieder bemerkenswert, wie hier im Forum auch der Ton zwischen den Betroffenen ist.

Aber mit sachlichen Beiträgen - wie den vom Sozialröchler umzugehen - gelassen umzugehen, ist wohl nicht jedem vergönnt.
Jeder blamiert sich halt so gut wie er kann...

Dem Fragesteller dürfte damit auch nicht wirklich geholfen sein.
Ihm kann halt nur geraten werden, seine Rechtsmittel unter Zuhilfenahme der genannten Organisationen auszuschöpfen.

Den Tipp mit dem Auswandern werde ich meinen Kindern nahebringen ;-)
Wir brauchen ja keine Beitragszahler für die Frührentner....

Beitrag von Sozialröchler:
Ich habe seit Jahren einen GdB von 80 und arbeite trotz weiterer hinzugekommener erheblicher Leistungseinschränkungen vollzeit. Ihr Diagnosekatalog ist gegen meinen (u. a. auch Diabetes mit 4 x tägl. Insulin) geradezu kurz. Das alles ist also allein kein Kriterium für das Vorliegen von Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Risiko der Arbeitslosigkeit fällt ebenfalls nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Lebensalter spielt keine Rolle. Maßgeblich ist das verbliebene Leistungsvermögen.

Rentenrechtlich relevant ist eine Erwerbsminderung unter Beachtung der Regelung des § 43 Abs. 3 SGB 6 erst dann, wenn das Leistungsvermögen auf unter 6 Stunden täglich herabgesunken ist; hierbei ist nach der Gesetzesbegründung eine regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zugrunde zu legen. Ist das Leistungsvermögen entsprechend gemindert, liegt entweder teilweise oder volle Erwerbsminderung vor.

Experten-Antwort

Hallo Hansi,

auf jeden Fall sollten Sie, wie mehrfach vorgeschlagen, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Da Sie jahrelang als LKW-Fahrer gearbeitet haben, sollten Sie versuchen sich darauf zu berufen, dass Sie als Facharbeiter einzustufen sind. Sofern Sie dann nicht auf eine anderer Verweisungstätigkeit verwiesen werden könnten, stünde Ihnen eventuell eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit zu. Allerdings kann Ihnen an dieser Stelle keine Garantie gegeben werden, dass dem Widerspruch mit dieser Begründung auch tatsächlich stattgegeben werden wird.

von
Jojo

Legen Sie Widerspruch ein und gehen Sie, sollte der Widerspruch erfolglos sein vors Sozialgericht.Hilfe vom VdK oder Anwalt beim Gerichtsverfahren ist ratsam. Vor allem lassen Sie sich nicht durch einige Forumteilnehmer verunsichern oder gar beleidigen.Ich wünsche Ihnen jedenfalls alles Gute.

von
Hansi

[quote=162455]
@ VDK

Es ist immer wieder bemerkenswert, wie hier im Forum auch der Ton zwischen den Betroffenen ist.

Aber mit sachlichen Beiträgen - wie den vom Sozialröchler umzugehen - gelassen umzugehen, ist wohl nicht jedem vergönnt.
Jeder blamiert sich halt so gut wie er kann...

Dem Fragesteller dürfte damit auch nicht wirklich geholfen sein.
Ihm kann halt nur geraten werden, seine Rechtsmittel unter Zuhilfenahme der genannten Organisationen auszuschöpfen.

Den Tipp mit dem Auswandern werde ich meinen Kindern nahebringen ;-)
Wir brauchen ja keine Beitragszahler für die Frührentner....

Beitrag von Sozialröchler:
Ich habe seit Jahren einen GdB von 80 und arbeite trotz weiterer hinzugekommener erheblicher Leistungseinschränkungen vollzeit. Ihr Diagnosekatalog ist gegen meinen (u. a. auch Diabetes mit 4 x tägl. Insulin) geradezu kurz. Das alles ist also allein kein Kriterium für das Vorliegen von Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Risiko der Arbeitslosigkeit fällt ebenfalls nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Lebensalter spielt keine Rolle. Maßgeblich ist das verbliebene Leistungsvermögen.

Rentenrechtlich relevant ist eine Erwerbsminderung unter Beachtung der Regelung des § 43 Abs. 3 SGB 6 erst dann, wenn das Leistungsvermögen auf unter 6 Stunden täglich herabgesunken ist; hierbei ist nach der Gesetzesbegründung eine regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zugrunde zu legen. Ist das Leistungsvermögen entsprechend gemindert, liegt entweder teilweise oder volle Erwerbsminderung vor.

Unsere Regierung unter Kohl haben uns doch erst richtig in den den Schlamassel rein gebracht.
Ein west Deutscher mus um sein Recht kämpfen um ein recht zu bekommen und dann auch noch mit Fragezeichen.

Ein Ost Deutscher bekommt es in den Rachen geworfen ,und bekommt gleich recht weils gesetzlich verankert ist.

Beispiel ich habe nichts gegen den Leuten, aber sie haben mehr Rechte als West Deutsche.

Das geht schon allein bei den Verletztenrenten los.
Da muss man nur allein im SGB2 unter §11a nach lesen da erkennt man schon die Unterschiede.

Aber trotzdem danke das ihr versucht zu helfen , ich glaube nicht das ich so ohne Sozialgericht davon komme.
Ich habe keine Angst davor aber ich verstehe nicht das einige es nicht gönnen in Frührente zugehn.

Bevor ich den Arbeitsunfall hatte war ich kaum Arbeitslos ,und habe auch immer brav mein Obolos in die Rentenkasse ein gezahlt.
Und das über Jahrzehnte weg.
Und heute wo ich einen schweren Köperlicheschäden habe soll ich da nicht mal in den Genus kommen und rente Beziehn?

Das muss ich nicht Verstehn oder?

von
B´son

Zitiert von: Hansi

Hallo Hansi,

genau so wie du es schreibst, lass dich nicht einschüchtern und kämpfe.
Wir Schwerbehinderte müssen zusammenhalten.
Laß sie schwätzen die Arschkriecher mit ihrem vorauseilenden Gehorsam.
Der Deutsche hat sich nicht geändert.
Vor 70 Jahren haben Sie uns Schwerbehinderte in einen LKW eingesperrt und vergast.
Jetzt wollen sie uns wieder, diesmal mit lebenslanger Arbeit töten.

VdK

Selten so einen Schwachsinn gelesen...
Nennen sie mir bitte jetzt hier 3 Länder in denen es ihnen als Schwerbehinderter besser geht als in Deutschland.
(Ich kölnnte ihnen im Gegenzug etwa 150 nennen in denen es ihnen "etwas" schlechter gehen würde...)

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