Da es sich bei Ihrer Anfrage um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, kann hier zum Sachverhalt ohne Akte keine Stellung genommen werden. Sie sollten sich schnellstmöglich mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung oder Ihrem zuständigen Rehabilitationsfachberater in Verbindung setzen und Ihre Fragen dort erörtern. Wenn Sie Schwierigkeiten mit der schriftlichen Formulierung des Widerspruches haben, können Sie gerne einen Termin bei dem für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausführungen und die Frist in der Rechtsbehelfslehrung, die Ihrem Bescheid beigefügt ist.