Ich habe hier noch einmal alles von mir hier bereits Gschriebene zu meinem Verlauf zusammen getragen, was die Beurteilung evtl. noch erschwert :-(
Hallo erstmal.
Zu Allerserst möchte ich meine Situation erläutern. Ich bin 51 Jahre alt, weiblich und befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Ich habe Parkinson und diverse andere Erkrankungen, wie z.B. Raynaud Syndrom und chron. Magenschleimhautentzündung. Mein GdB 50 ist seit Dez. 2012 unbefristet ausgestellt worden. Auf Grund des Morbus Parkinson habe ich seit Januar 2013 einvernehmlich mit meinem Arbeitgeber meine Arbeitszeit auf 30 Std. wöchentlich reduziert. Da diese Arbeitszeit aber für mich auch weiterhin nicht zu absolvieren war, habe ich meine Arbeitszeit krankheitsbedingt erneut reduziert auf 25 Std wöchentlich. Auch hier war ich nicht in der Lage meine Arbeitszeit durchzustehen. Im August 2014 beantragte ich daraufhin die EM Rente, um die fehlende Arbeitsfähigkeit durch eine chron. Erkrankung hervorgerufen, mit einer Teilerwerbsminderungsrente auszugleichen. Zeitgleich haben mich die Symptome des Parkinson, u.a. unerträgliche Rückenschmerzen, Zittern und Unkonzentriertheit, sowie die durch das Raynaud Syndrom hervorgerufene Gefühllosigkeit in den Fingern, in die Arbeitsunfähigkeit gebracht. Im Oktober war ich dann 2 Wochen zur AKUT Reha, in der man mich medikamentös umgestell hat. Kurzfritige Besserung trat ein, doch die Schmerzen sind zurück und laut meiner Neurologin bin ich zudem auch noch Schmerzmittelresistent. Bis auf Opiate wurde alles versucht. Nach der REHA bekam meine KK den Bescheid der Reha Klinik und in diesem wird mir meine Berufsunfähigkeit bescheinigt. Ich bin Feinmechanikerin ... Ich wurde daraufhin im November 2014 von der KK aufgefordert, einen Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben zu stellen. Gestern musste ich zur ärztlichen Begutachtung und man sagte mir, dass ich meinen Rentenantrag zurücknehmen müsse, wenn ich einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen möchte. Ziehe ich den von mir gestellten Antrag nicht zurück, wird der Antrag zur Teilhabe abgewiesen, mit der Begründung, dass ich keine Umschulungsmassnahme will! Das stimmt aber so nicht, glaube ich doch lediglich von mir zu wissen, dass ich aus psychischen und gesundheitlichen Gründen keine Umschulung machen kann. Zudem erklärte ich, dass ich mit meinem Arbeitgeber in Verhandlung stünde und dierser gewillt sei, mir einen anderen Arbeitsplatz zu schaffen. Aber diese Aussage wurde nicht ernst genommen, wurde nur kommentiert mit den Worten, ich könne ja machen was ich möchte. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe einen ungekündigten Arbeitsplatz, möchte am liebsten in meiner Firma auch weiterhin arbeiten, aber mit der Vorraussetzung, dass mir eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird und mein Arbeitgeber die notwendigen Zuschüsse erhält, um mir einen anderen Teilzeit-Arbeitsplatz einzurichten. Ob ich das dann gesundheitlich schaffe, weiß niemand. Ich kann auf jeden Fall nicht länger als zwei Stunden am Stück sitzen, nicht länger als 15-30 Minuten am Stück stehen und mich schon gar nicht mehr länger als 3 Stunden am Stück konzentrieren.
Und vor Allem, was wäre, wenn ich einer Umschulung zustimme, ist mein ungekündigter Job dann weg? Was ist, wenn ich die Umschulung nicht schaffe? Was ist, wenn mein Krankheitsbild sich deutlich verschlechtert, wie in den vergangenen 12 Monaten auch? Was wäre im Falle der Rücknahme meines EM Renten Antrages, wenn die RV meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ablehnt?
Ich weiss nicht, was ich jetzt machen soll?
Danke schon mal für die Antwort.
Wer mir das sagte? Gute Frage. Ich hatte auf jeden Fall einen ärztlichen Begutachtungstermin bei der RV. Ich nehme von daher auch an, dass es sich um eine Ärztin der RV gehandelt hat, da sie die beiden Anträge nun bescheiden muss. Sie hat mich mehrmals darauf hingewiesen, dass ich meinen von mir gestellten Antrag auf EM Rente zurückziehen müsse, wenn der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben Bestand haben soll! Ansonsten gibt sie an, dass der Antrag auf TzA auf meinen Wunsch hin zurückgewiesen wird, weil ich keine Teilhabe in Anspruch nehmen WILL, so und nicht anders ...
Hallo Schade.
Fragen über Fragen. Das ist richtig, so viele Fragezeichen bietet meine Tastatur gar nicht :-/
In meinem Antrag auf EM Rente habe ich erklärt, dass ich in meiner jetzigen Firma bleiben möchte, allerdings wegen meiner Berufsunfähigkeit nicht mehr an meinem jetzigen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Dieser Antrag zur EM Rente wurde von mir im August 2014 gestellt. Daraufhin bekam ich von meiner KK Post, mit der Auskunft, dass ich die EM Rente eingereicht hätte und die spätere Versicherung über diese KK nur auf freiwilliger Versicherungsbasis ablaufen könne, da ich die Beitragszeiten, die sich aus 9/10 der 2. Hälfte seit Eintritt ins Berufsleben errechnen, nicht erfüllen würde. Die KK ist also darüber informiert gewesen, dass ich meine EM Rente eingereicht habe. Im Oktober war ich dann 2 Wochen stationär zur Parkinson Akut Reha, von der aus dann an die Krankenkasse die Information ging, dass ich berufsunfähig sei. Daraufhin wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, andernfalls streiche man mir das Krankengeld und ich würde zudem auch keinen Krankenversicherungsschutz mehr geniessen. Auf meine Anfrage bei der RV, was mit meunem EM Renten Antrag sei, bekam ich die Frage zu hören, ob ich schon einen Begutachtungstermin hätte. Nein ... Stille ... Ups ... Termin folgte dann 2 Wochen später. Für beide Anträge wohlgemerkt! Der dortige Arzt saß dann vor mir und erklärte mir, dass er gar nicht wüßte, warum er als Internist über mein Erkrankungsbild urteilen solle, wo er sich mit Parkinson doch überhaupt nicht auskennen würde. Daraufhin nun der 2. Termin mit oben geschildertem Ausgang!
Hallo nochmal.
Ergänzend zu meinem Thema vom 17.02. beschäftigt mich nun Folgendes.
Da der Grundsatz Reha vor Rente gilt, habe ich noch eine Frage zur Parkinson Akut Reha. Wird eine sogenannte stationäre Akut Reha als medizinische Rehabilitation angesehen oder muss eine gesonderte medizinische Rehabilitation beantragt werden, um den Aspekt Rente vor Reha zu erfüllen. Aus dieser Akut Reha ging ein Bericht an meine KK, die mich als berufsunfähig einstufte. Der weitere Verlauf kann hier weiter unten nachgelesen werden.
Hallo Schade.
Zur Erklärung, ich habe lediglich den Antrag zur EM Rente gestellt. Zum Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde ich von der KK
Ich vergass zu erwähnen, dass der Abschlussbericht der Akut Reha bereits seit des Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben der RV vorliegt. Ebenfalls ALLE erforderlichen Unterlagen, die meinen Krankheitsverlauf lückenlos belegen ...