Vielleicht hilft es ja schon, wenn ich ein paar Dinge klarstelle bzw. geraderücke (das eine oder andere davon wurde hier auch schon geschrieben):
1. Es ist nicht verboten in Ihrem alten Beruf zu arbeiten, die DRV geht (nur) davon aus, dass Sie dies nicht mehr mindestens sechs Stunden am Tag können.
- falls Sie es dennoch tun müssen Sie also keine Strafe fürchten. Schlimmstenfalls wird Ihr Rentenanspruch nochmals überprüft und fällt ggf. weg
- die Zurechnungszeit bleibt Ihnen für Zeiten des Rentenbezuges auch in einer späteren Altersrente (dann als Anrechnungszeit) erhalten
- die Abschläge beziehen sich (nur) auf die tatsächliche bezogenen, also halbe, Rente (andere Hälfte später ggf. ohne Abschläge)
- ist die Renten wegen Hinzuverdienst ganz oder teilweise nicht zu zahlen, gib es später ggf. (noch) weniger oder keine Abzüge (muss anhand konkreter Daten im Einzelfall berechnet werden)
2. Klage / Widerspruch / "ablehnen" des Bescheides
Sie können nur gegen etwas Klagen (Widersprechen) dass Ihnen verwährt wurde - nicht gegen etwas dass Sie bekommen. Etwas was juristischer: es muss eine "Beschwer" vorliegen, sonst ist die Klage unzulässig. Die liegt in Ihrem Fall darin, dass Sie keine "normale" (teilweise) Erwerbsminderungsrente bekommen, aber nicht darin dass Sie die teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit bekommen.
- Sie könnten demnach Klagen, wenn Sie "mehr" wollen, also weiterhin davon ausgehen weniger als 6 Stunden "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" arbeiten zu können
- wenn Sie nur diesen (Widerspruchs)Bescheid aus der Welt schaffen möchten und keine weiteren Ziele (bzgl. des Rentenantrages) verfolgen ist de Rücknahme des Antrags die richtige Wahl - und der ganze Spuck ist vorbei.
Fazit: Der einfachste Weg ist die Rücknahme des Antrages.
Ob dies um Ihr endgültiges Ziel zu erreichen unbedingt nötig ist, oder es eventuell -insgesamt betrachtet- günstigere Option gibt, dazu schauen Sie sich 1. nochmal in Ruhe an.