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Experten-Antwort

Ablehnung des Teilerwerbsrentenbescheides

von Marcel16.05.2022 | 16:39
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16 Antworten

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Hallo, aufgrund meines stressigen Berufes, habe ich in den letzten knapp 20 Jahren immer wieder versucht, in meine Arbeit, trotz Gehörsturz, 2 maligen Burnout und 4 psyschosomatischen Rehas, zurück zu finden. Seit Januat 2021 bin ich nun schon im Krankenstand und habe einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt. Nach Ablehnung und Widerspruch hat man mir einen Bescheid über eine Teilerwerbsminderungsrente zugestellt. Doch dieser beinhaltete, dass ich in meinen Beruf nicht mehr zurück darf, aber ansonsten noch 6 Stunden/ Tag arbeiten könnte. Ich kann und will aber nicht mehr. Jetzt zu meiner Frage: 1. Kann ich den Teilerwerbsminderungsrentenbescheid ablehnen? Hinweis: Die Reha wurde von mir beantragt. 2. Wenn ja, kann ich dann ohne besondere Nachteile meine „normale“ Rente mit entsprechenden Abzüge beantragen? Die Abzüge tun zwar deutlich weh, aber ich kann einfach nicht mehr zur Arbeit. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. VG Marcel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marcel,

nachdem ich Ihre Frage sowie die bisherigen Antworten gelesen habe, denke ich auch, Sie sollten sich an eine Auskunft- und Beratungsstelle der DRV wenden und sich beraten lassen, ob Sie aufgrund der Schwerbehinderung, der – offensichtlich erfüllte Wartezeit von 35 Jahren – und ggf. Ihres Alters jetzt gleich die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen können. Ggf. könnte auch eine Probeberechnung der Altersrente angefordert werden, damit Sie einen Betrag kennen. Für die Umwandlung muss ja der Teilrentenbescheid nicht „vom Tisch“. Im Gegenteil: in dieser Rente ist ja auch die Zurechnungszeit, die letztendlich auch für die umgewandelte Altersrente rentensteigernd ist.

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15 Antworten

Ich lese mitam 16.05.2022 | 16:55
Ich warte mal, was hier geschrieben wird. Denn auch ich würde meinen Rentenantrag zurückziehen, bei einem solchem TEMR-Bescheid. Wahrscheinlich werde ich dann erst mal weiter arbeitsunfähig und dann arbeitslos sein, aber ich hab noch ein bisschen bis zur normalen Rente.
Uchiam 16.05.2022 | 16:58
Wie haben Sie Teil-Erwerbsminderungsrente beantragt? Das geht doch gar nicht. Es sei denn, Sie haben selber geschrieben, dass sie gerne noch 3-6 Stunden arbeiten möchten. Dann steht aber üblicherweise nicht drin, wo man diese Stunden auszuführen hat.
Walloam 16.05.2022 | 17:15
Wenn ihnen verboten wurde, was ich noch nie gehört habe, in ihrem alten Beruf zu arbeiten und ihnen nur damit eine Teilerwerbsrente zuspricht mit BIS zu 6 Stunden, dann müssen sie erstmal einen neuen Teilzeitjob finden. Vielleicht gilt für sie dann, dass der Arbeitsmarkt für Teilzeitstellen als verschlossen gilt und sie kriegen eine volle Arbeitsmarktrente. Darüber würde ich mal mit ihrem Rententräger darüber sprechen, wie die sich das mit dem Berufsverbot und einer neuen Teilzeitstelle vorstellen.
Uschiam 16.05.2022 | 17:48
Wie alt sind Sie denn? Da Sie auch von möglicher Altersrente sprechen, klingt das für mich nach einer Teilrente aufgrund Berufsunfähigkeit. Da wäre die Ausübung des Berufes und die sonstige Leistungsfähigkeit über 6 Stunden erklärbar.
Schadeam 16.05.2022 | 19:06
Was wollen Sie denn und was können Sie noch? Wie wird denn die teilweise Rente begründet? Die alte BU Rente oder deshalb weil Sie nur noch unter 6 Stunden täglich arbeiten können. Je nachdem entscheidet sich welche Möglic hkeiten Sie haben. Eigentlich sollten Sie sich doch bereits spätestens nach der Rentenablehnung eine Beratung über Ihre Möglichkeiten und die möglichen Szenarien gesucht haben? So gesehen empfehle ich diesbezüglich eher eine persönliche Beratung als einen Thread hier im Forum, wo keiner so genau weiß was bisher so alles gelaufen ist und niemand Ihre Daten kennt (Rentenhöhe, Höhe KG, Text des Bescheides, u.vm)
Marcelam 16.05.2022 | 21:54
Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Meinen Leidensweg habe ich ja beschrieben. Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich mit dem Ziel, ein volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen, gestellt. In dem Bescheid wird mir aber nur eine Teilerwerdsminderungsrente zugestanden. Und hier liegt eben das Problem. Mein Antrag ist vom August 2020. Und mittlerweile habe ich keine Kraft und keine Hoffnung mehr, den Weg zum Gericht zu gehen. Daher mein Wunsch meine normale Rente mit entsprechendem prozentualen Abzug (der mir mittlerweile egal ist) einzureichen. Dafür muss aber der Teilrentenbescheid vom Tisch. Noch eine Info: Im bin 60% schwerbehindert und bin im 47sten Arbeitsjahr. Viele Grüße Marcel
Aloisam 16.05.2022 | 20:15
Alles etwas durcheinander. Sie wollten eine teilweise EMR. Damit würde es möglich, nur noch Teilzeit zu arbeiten. Nun haben Sie diese bekommen, können aber die Teilzeit nicht in Ihrem Beruf arbeiten, wenn die Vermutung von @Uschi richtig ist. Dann aber wollen und können Sie gar nichts mehr,was Ihrem Ansinnen Teilrente ja eigentlich entgegen steht. Vielleicht ist es aber auch nur ein Flüchtigkeitsfehler und Sie hatten schlicht ganz normal Erwerbsminderungsrente beantragt und keine Teilrente(was so nicht wählbar ist).
Marcelam 16.05.2022 | 21:54
Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Meinen Leidensweg habe ich ja beschrieben. Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich mit dem Ziel, ein volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen, gestellt. In dem Bescheid wird mir aber nur eine Teilerwerdsminderungsrente zugestanden. Und hier liegt eben das Problem. Mein Antrag ist vom August 2020. Und mittlerweile habe ich keine Kraft und keine Hoffnung mehr, den Weg zum Gericht zu gehen. Daher mein Wunsch meine normale Rente mit entsprechendem prozentualen Abzug (der mir mittlerweile egal ist) einzureichen. Dafür muss aber der Teilrentenbescheid vom Tisch. Noch eine Info: Im bin 60% schwerbehindert und bin im 47sten Arbeitsjahr. Viele Grüße Marcel
Schade am 16.05.2022 | 22:21
Wenn Sie im 47. Arbeitsjahr sind sollten Sie älter als 61 Jahre sein. Damit ist die Altersrente doch sofort oder demnächst möglich. Wo ist das Problem? Beraten lassen und nicht das Forum rätseln lassen.
Icham 16.05.2022 | 22:06
Dann stellen Sie doch jetzt einfach den Antrag auf Umwandlung in eine Schwerbehindertenrente und gut ist es. Da bekommen Sie das Doppelte, wie Sie jetzt haben und haben Besitzstand und alles ist gut. Was gibt es sich denn da aufzuregen? Wenn Sie sowieso in Rente gehen wollen, dann ist doch die Teilrente optimal.
Valzuunam 17.05.2022 | 08:22
Vielleicht hilft es ja schon, wenn ich ein paar Dinge klarstelle bzw. geraderücke (das eine oder andere davon wurde hier auch schon geschrieben): 1. Es ist nicht verboten in Ihrem alten Beruf zu arbeiten, die DRV geht (nur) davon aus, dass Sie dies nicht mehr mindestens sechs Stunden am Tag können. - falls Sie es dennoch tun müssen Sie also keine Strafe fürchten. Schlimmstenfalls wird Ihr Rentenanspruch nochmals überprüft und fällt ggf. weg - die Zurechnungszeit bleibt Ihnen für Zeiten des Rentenbezuges auch in einer späteren Altersrente (dann als Anrechnungszeit) erhalten - die Abschläge beziehen sich (nur) auf die tatsächliche bezogenen, also halbe, Rente (andere Hälfte später ggf. ohne Abschläge) - ist die Renten wegen Hinzuverdienst ganz oder teilweise nicht zu zahlen, gib es später ggf. (noch) weniger oder keine Abzüge (muss anhand konkreter Daten im Einzelfall berechnet werden) 2. Klage / Widerspruch / "ablehnen" des Bescheides Sie können nur gegen etwas Klagen (Widersprechen) dass Ihnen verwährt wurde - nicht gegen etwas dass Sie bekommen. Etwas was juristischer: es muss eine "Beschwer" vorliegen, sonst ist die Klage unzulässig. Die liegt in Ihrem Fall darin, dass Sie keine "normale" (teilweise) Erwerbsminderungsrente bekommen, aber nicht darin dass Sie die teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit bekommen. - Sie könnten demnach Klagen, wenn Sie "mehr" wollen, also weiterhin davon ausgehen weniger als 6 Stunden "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" arbeiten zu können - wenn Sie nur diesen (Widerspruchs)Bescheid aus der Welt schaffen möchten und keine weiteren Ziele (bzgl. des Rentenantrages) verfolgen ist de Rücknahme des Antrags die richtige Wahl - und der ganze Spuck ist vorbei. Fazit: Der einfachste Weg ist die Rücknahme des Antrages. Ob dies um Ihr endgültiges Ziel zu erreichen unbedingt nötig ist, oder es eventuell -insgesamt betrachtet- günstigere Option gibt, dazu schauen Sie sich 1. nochmal in Ruhe an.
Icham 17.05.2022 | 08:40
Die andere Hälfte ist ohne Abzüge? Wenn er in Rente geht, wurde doch auch die andere Hälfte schon quasi hochgerechnet.
Icham 17.05.2022 | 08:48
Zitat von Valzuun anzeigen
Valzuun schrieb

Vielleicht hilft es ja schon, wenn ich ein paar Dinge klarstelle bzw. geraderücke (das eine oder andere davon wurde hier auch schon geschrieben):

1. Es ist nicht verboten in Ihrem alten Beruf zu arbeiten, die DRV geht (nur) davon aus, dass Sie dies nicht mehr mindestens sechs Stunden am Tag können.

- falls Sie es dennoch tun müssen Sie also keine Strafe fürchten. Schlimmstenfalls wird Ihr Rentenanspruch nochmals überprüft und fällt ggf. weg

- die Zurechnungszeit bleibt Ihnen für Zeiten des Rentenbezuges auch in einer späteren Altersrente (dann als Anrechnungszeit) erhalten

- die Abschläge beziehen sich (nur) auf die tatsächliche bezogenen, also halbe, Rente (andere Hälfte später ggf. ohne Abschläge)

- ist die Renten wegen Hinzuverdienst ganz oder teilweise nicht zu zahlen, gib es später ggf. (noch) weniger oder keine Abzüge (muss anhand konkreter Daten im Einzelfall berechnet werden)

2. Klage / Widerspruch / "ablehnen" des Bescheides

Sie können nur gegen etwas Klagen (Widersprechen) dass Ihnen verwährt wurde - nicht gegen etwas dass Sie bekommen. Etwas was juristischer: es muss eine "Beschwer" vorliegen, sonst ist die Klage unzulässig. Die liegt in Ihrem Fall darin, dass Sie keine "normale" (teilweise) Erwerbsminderungsrente bekommen, aber nicht darin dass Sie die teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit bekommen.

- Sie könnten demnach Klagen, wenn Sie "mehr" wollen, also weiterhin davon ausgehen weniger als 6 Stunden "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" arbeiten zu können

- wenn Sie nur diesen (Widerspruchs)Bescheid aus der Welt schaffen möchten und keine weiteren Ziele (bzgl. des Rentenantrages) verfolgen ist de Rücknahme des Antrags die richtige Wahl - und der ganze Spuck ist vorbei.

Fazit: Der einfachste Weg ist die Rücknahme des Antrages.

Ob dies um Ihr endgültiges Ziel zu erreichen unbedingt nötig ist, oder es eventuell -insgesamt betrachtet- günstigere Option gibt, dazu schauen Sie sich 1. nochmal in Ruhe an.

Machen Sie das bloß nicht. Wenn Sie jetzt in die vorgezogene Schwerbehindertenrente gehen können, wandeln Sie die Teil-Erwerbsminderungsrente um. Das ist das allerbeste.
Marcelam 17.05.2022 | 10:01
Hallo an alle, vielen, lieben Dank für die ganzen Rückmeldungen. Ich habe dadurch einige Möglichkeiten erfahren, die ich nun in Ruhe abwägen kann. Kurz, ich bin jetzt einen großen Schritt weiter und möchte meine Anfrage schließen. Vielen Dank noch mal.
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