EM-Rentenantrag wurde abgelehnt,dafür eine Reha angeboten (schon die 2.in 2 Jahren). Habe 100% GdB auf Dauer,bin arbeitslos und seit April krankgeschrieben (55w).
So,nun meine Frage: das Versorgungsamt hat ca. 9versch.Krankheiten festgelegt, die DRV hat grad mal 4 anerkannt, div.Ärzte gar nicht angeschrieben und meine Aussagen b.Gutachter völlig ignoriert. Wie kann das angehen.Hab natürlich Widerspruch eingelegt,würde aber trotzdem gerne aufgeklärt. Vielen Dank erst mal.
Im anstehenden Widerspruchsverfahren wird man sich noch einmal ausführlich mit Ihrem Rentenantrag auseinandersetzen und im Falle einer Zurückweisung ausführlich begründen, warum es zur Ablehnung kam.
MfG
wenn Sie Aufklärung/ Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die nächste Beratungsstelle der RV.
Wenn Sie Rat zu Ihren Krankheiten wollen, wenden Sie sich an Ihre Ärzte.
Online kann doch wirklich kein Mensch wissen, ob Ihre 9 Krankheiten überhaupt bedeutend für die Rente sind. Es gibt auch Krankheiten, die für die Rente nicht sehr bedeutsam sind.
Hätten Sie z.B Diabetes, wären noch leicht schwerhörig und auf einem Auge blind, so hätten Sie 3 Erkrankungen, mit denen Sie aber fast alles arbeiten können.
http://www.Vor dem nächsten Gutachten auf dieses intensiv vorbereiten. Anregungen erhalten sie unter anderem hier:
rentenburo.de/html/frm_100.html
Das Gutachten sollten Sie anfordern und prüfen.
Der Gutachter begutachtet Ihr Arbeitsvermögen!
Ansonsten finden Sie hier gaaanz viele Beiträge
natürlich hat Frau/Herr Schade vollkommen recht.Im "normalen" Rentenverfahren wird zunächst mal nur so oberflächlich mal geprüft,ob ihnen Rente zusteht.Dazu reicht es natürlich aus,dass man wie bei ihnen zunächst "nur" mal 4 von ihren 9 Krankheiten prüft.Nun im Widerspruchsverfahren prüft man schon mal etwas genauer.Dafür kann man ja jetzt ihre noch 5 ungeprüfte Krankheiten heranziehen.Und dann wird man sehen.Eventuell werden auch nur 4 von ihren noch bestehenden Krankheiten
überprüft.Dann aber haben sie ja noch immer 1 Krankeit offen die sie dann bei der folgenden Klage anführen können.
Klasse unsere Rentenpraxis.Oder Ida?
Mensch,das könnte man doch gleich machen, das kostet doch jede Menge Geld. Und die angebotene Reha gibst auch nicht umsonst. Meine 1.Reha vor 2 Jahren war so unnötig wie ....
Trotzdem danke für die Ausführungen.
100 % Gdb sagt doch schon aus, dass zumindest eine ernsthafte Erkrankung vorliegt.
Und damit erstellt ein Gutachter ein Gutachten über das Restleistungsfähigkeit.
Auf dieses Gutachten sollte man sich gut vorbereiten, der link lautet natürlich richtig:
http://www.rentenburo.de/html/frm_100.html
Sie sollten sich, falls nicht schon längst geschehen, professionelle Unterstützung bei einem Sozialverband, wie z.B. dem Sovd (www.sovd.de) oder dem VDK (www.vdk.de) holen. Die wissen ganz genau worauf es in einem Widerspruchsverfahren ankommt. Die Überprüfungen relevanter Gutachten und Befundberichte gehören übrigens zu deren Standardarbeiten.
MfG
sorry, dirk, die 100% sagen allein gar nichts aus, ob jemand noch arbeiten kann.
Ein Büromensch, der querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt, hat sicher 100 %, bekommt aber genauso sicher keine Rente, weil er eben seine Büroarbeit machen kann.
Somit helfen Ida W. eben nur die medizinischen Fakten und die soll sie zunächst mit Ihren Ärzten besprechen,...
Eigentlich sagen wir doch dasselbe.
Die 100% GDB zeigen doch aber, dass nicht 9 Erkrankungen wie Husten Schupfen... vorliegen. Wobei es überhaupt nicht um Anzahl der Diagnosen, sondern um das Restleistungsvermögen geht. Dies lässt die DRV aber durch Fremdgutachter ermitteln. ichtig ist natürlich, das der GdB für die Rentenbeurteilung keine Rolle spielt.
Somit sollte man bei unklaren Entscheidungen dieses Gutachten kennen und mit dem Hausarzt durchgehen.
Mit geht es auch darum,daß div.Ärzte gar nicht angeschrieben wurden und meine div.Krankheiten,die ich bei den Gutachtern erwähnte, völlig ignoriert wurden. Ich habe u.a.Rheuma, kein Wort davon im Bericht.
........und deswegen haben Sie ja nun Widerspruch eingelegt, den Sie auch hoffentlich entsprechend begründet haben.
MfG
Jetzt ist´s gut...
Hallo Ida,
wenn es ein Klageverfahren zur Rente geben sollte in näherer Zukunft, können sie/ihr Anwalt natürlich auch sämtliche Unterlagen aus dem GdB-Verfahren einbringen. Besonders, wenn es widersprüchliche Aussagen/Ansichten von Gutachtern geben sollte zum Rentenverfahren.
LG Neptun