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Experten-Antwort

Ablehnung EM Rente/Widerspruch

von Sven21.12.2014 | 20:14
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7 Antworten

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Hallo Experten und Wissende, Falls eine EM Rentenverlängerung abgelehnt wird und darauf hin Widerspruch erfolgt: Was passiert bis zur endgültigen Entscheidung? erhält man weiterhin EM Rente ? Falls nicht Welche Leistungen kämen bis zu einer Entscheidung in Frage? Danke

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ausführungen von Cassandra werden bestätigt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Mit dieser Frage bezüglich eines konkreten Anspruchs auf Alg 1 empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Agentur für Arbeit zu wenden.

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5 Antworten

Cassandraam 22.12.2014 | 08:46
Nein, eine Rentenverlängerung kommt bis zur Entscheidung über den Widerspruch nicht in Frage, da die Rente ja von Beginn an befristet gewesen ist. Welche Leistung alternativ in Frage kommt, hängt von Ihrem bisherigen Werdegang ab. Denkbar wären Alogeld II, Grundsicherung....
Svenam 22.12.2014 | 11:21
Danke erst mal, hatte erst mal Krankengeld, Reha, Alg 1 für 6 mon (natlosregelung) dann Rückwirkend die Rente ab krankschreibung. Da das Alg 1 ja vom Rententräger zurückbezahlt wurde hätte man nicht wieder darauf Anspruch oder zumindest noch über die Restzeit von 6 monaten?
Unwissenderam 22.12.2014 | 18:00
Da das Alg 1 ja vom Rententräger zurückbezahlt wurde hätte man nicht wieder darauf Anspruch oder zumindest noch über die Restzeit von 6 monaten? _____________________________________- Diese Frage, ob danach wieder ALG 1 bezahlt wird (wenn noch Anspruch darauf besteht) wurde schon so oft gestellt und nie eine beantwortet. Es muß doch jemand Erfahrung damit gemacht haben wie es danach weiter geht. Schöne Weihnachten an alle !!
Auch unwissendam 06.01.2015 | 08:45
Hallo Sven, ganz genau Ihre Frage hat mich auch schon beschäftigt und wird mich wieder beschäftigen, da ich in der gleichen Situation bin. Leider konnte ich auch nichts in Erfahrung bringen. Meine entsprechende Anfrage bei der Arbeitsagentur ergab, dass man sich erst darum kümmern würde, wenn die Rentenverlängerung abgelehnt würde. In dem Fall sollte ich am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit (also dem ersten Tag ohne Rente) persönlich bei der Agentur erscheinen. Glücklicherweise wurde mein Verlängerungsantrag bewilligt, aber wieder befristet. Haben Sie zwischenzeitlich neue Erkenntnisse? Viel Erfolg und alles Gute!
egal (der Erste)am 09.01.2015 | 13:58
§ 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III sagt aus, daß Bezieher einer EM-Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, wenn sie vor der Rente dort ebenfalls vericherungspflichtig waren oder eine Leistung (Alo-Geld) nezogen oder ABM ausübten und davor versicherungspflichtig waren. Die Rentenversicherung zahlt dafür auch tatsächlich Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (Pauschalbeitrag, ich meine mal was von 5 Mio EUR gehört zu haben; bin jetzt aber zu faul, das rauszusuchen, da irrelevant). Somit wird ein Rentenbezug wie eine Beschäftigung behandelt und begründet einen (erneuten) Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Sinne der "immer besser werdenden" Arbeitslosenstatistik werden diese Fälle von den Agenten natürlich keinen Tag zu früh bearbeitet
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