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Ablehnung EMR

von Bausch30.06.2009 | 09:22
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9 Antworten

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Hallo, ich habe schon gestern mein Problem im Forum dargestellt und habe nun doch noch eine Frage. Nach Ablehnung der Verlängerung der EMR (begründeter Widerspruch durch Anwalt in Vorbereitung) meldete ich mich telef. bei der KK - erteilte heute früh die Auskunft, dass auch bei Krankschreibung keine Grundlage zur Zahlung von Krankengeld besteht. (Begründung: ich war krank, dann einige Wochen ALG, da Künd. durch AG, dann wieder krank und dann EMR)!? Das AfA gibt die Auskunft, wenn Krankschreibung erfolgt ist, sind sie nicht zuständig - erscheint logisch. Was soll ich nun tun? Ab morgen hänge ich dann in der "Luft".

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dann bleibt nur noch die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (früher nach dem BSHG).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Im ersten Beitrag schrieben Sie, dass die nicht zahlen, also kein Anspruch hätten! Wenn Sie Anspruch auf KK-Geld haben beantragen Sie dies doch!

7 Antworten

Bauscham 30.06.2009 | 10:55
Mit "Anspruch haben" meine ich den rein rechnerischen Anspruch von 78 Wochen/3-Jahres-Frist.....
Bauscham 30.06.2009 | 10:46
Ja, aber ich habe noch Krankengeldanspruch sowie Anspruch auf ALG1.........
Corlettoam 30.06.2009 | 10:54
Keine Sorge. Einer MUSS auf jeden Fall zahlen ( KK oder AfA ) - soviel ist ganz sicher !! Sie müssen aber solange sie nicht defitiv wissen WER zahlt erstmal zweigleisig fahren. Theoretischen Restanspruch auf Krankengeld zu haben, diesen aber dann in der Praxis auch von der Krankenkasse zu bekommen sind zweierlei Dinge.. Das was Sie gerade erleben kommt mir sehr bekannt vor. Sie sollten jetzt bei der Krankenkasse - schriftlich ! - den Restanspruch auf Krankengeldzahlung UMGEHEND einfordern und gleichzeitig schon mal rechtliche Schritte bei Ablehnung ankündigen. Die KK muss ihnen dann schriftlich antworten und die Ablehnung explicit und ganz eindeutig begründen. Was telef. so mal eben gesagt wird, könnte dann in einem schriftlichen Bescheid schon wieder ganz anders aussehen... Da wird die KK dann ganz schön vorsichtig sein, wenn die Ablehnung nicht wirklich wasserdicht ist und schon im Vorfeld bekannt ist, das ein Rechtsanwalt mit im Spiel ist .... Sollte dann die schrifliche Ablehnung wirklich kommen, legen Sie sofort auch hiergegen Widerspruch mit Hilfe ihres Anwaltes einlegen. Gleichzeitig sollten Sie sich aber auf jeden Fall heute oder morgen noch bei der AfA melden und den Antrag auf ALG I stellen. Auch die AfA wird dann erstmal prüfen , ob Sie überhaupt zahlen müssen. Die AfA prüft - und wird sich darum auch mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen ! - , ob nicht die Krankenkasse noch erstmal weiter KK-Geld zahlen muss ( KK-Geld ist ja vorrangig vor ALG I zu zahlen ! ) Und wenn die AfA dann sagt, das Sie noch Anspruch auf KK-Geld haben, hat die Krankenkasse aber ganz schlechte Karten. Wenn defintiv aber kein KK-Geld Restanspruch mehr besteht, bekämen Sie dann aber ALG I und zwar solange bis über ihren EM-Antrag entschieden wurde ! Wie Sie sich bei der AfA verhalten sollen bezüglich der Vorlage eines " gelben Scheines " bzw. einer Krankschreibung , habe ich ihne ja gestern schon geschrieben.
Bauscham 30.06.2009 | 11:46
Vielen, vielen Dank für ihre Mühe, ich werde jetzt das Schreiben an die KK verfassen und dieses per Einschreiben mit Rückschein versenden. Morgen früh habe ich Termin beim Arzt, danach werde ich die Krankschreibung bei der KK abgeben und mich mit der Kopie in AfA melden. Wenn ich dort (wie telef. gesagt) weggeschickt werde, lasse ich mir das schriftlich bestätigen, dass ich dort war. Habe in meinen Unterlagen ein Schreiben der KK gefunden: Krankengeldzahlung erfolgte damals bis 21.06.2007, Rente rückwirkend ab 01.02.2007. Der Erstattungsanspruch vom 01.02.2007 bis 21.06.2007 wurde damals von der DRV an die KK überwiesen. Also vielen Dank Corletto, weiß gar nicht wie ich Ihnen danken soll.........
Corlettoam 30.06.2009 | 12:12
Gern geschehen. War selber in so ein misslichen Lage vor einigen Jahren.. Ich hatte seinerzeit meiner KK folgenden Brief geschickt ( hatte ich seinerzeit hier auch als Tipp von jemanden bekommen ) : Antrag auf Wiederaufnahme der Krankengeldzahlung nach Wegfall meiner Rente wegen voller Erwerbsminderung zum ......... Versicherungsnummer: ......... Sehr geehrte Damen und Herren, wie ihnen bekannt, beziehe ich gegenwärtig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, welche durch den Rentenversicherungsträger befristet ist bis zum ......... Einen Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung wurde von mir am .......... gestellt. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger einige Zeit, so dass nicht gewährleistet ist, dass nach Wegfall der Zeitrente zum .........ein Bescheid vorliegt. Ich stelle daher bei ihnen vorsorglich den Antrag, meinen nicht ausgeschöpften Anspruch auf Krankengeld - zum Zeitpunkt des Wegfalls meiner Rente - wieder aufleben - zu lassen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Rechtsprechung des Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R, sowie Urteil vom 08.12.1992 - 1 RK 9/92. Nach dem BSG, Urteil vom 08.12.1992 - 1 RK 9/92, sind die Zeiten, in denen jeweils rückwirkend EU-Rente auf Zeit gewährt worden ist, wegen des Fehlens eines Krankengeldanspruchs bei der Feststellung der Leistungsdauer nicht zu berücksichtigen, mit der Folge, das im vorliegenden Fall die Bezugszeit von 78 Wochen nicht ausgeschöpft wurde. Nach dem BSG, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R, lebt ein früher nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf. Entsprechend kann nach Wegfall der Zeitrente, für die weitere Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit die Weiterzahlung des Krankengeldes verlangt werden, begrenzt auf die Höchstbezugszeit von 78 Wochen innerhalb der neuen Blockfrist. Ich bitte sie daher, mir schriftlich zu bestätigen, dass bei Wegfall meiner Rente ein Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld besteht. Sollte aus ihrer Sicht kein Anspruch bestehen, bitte ich um eine schriftliche Begründung und um Benennung der Schritte, welche gegebenenfalls zur Sicherung eines neuen Krankengeldanspruches erforderlich sind.
Corlettoam 30.06.2009 | 12:15
Es ist schon richtig ,das Sie sich morgen erstmal weiter vom Arzt krank schreiben lassen oder zumindest beim Arzt vorstellig werden und ihm die Sachlage erklären. Wobei Sie eigentlich ja keinen " gelben Schein " mehr benötigen. Es reicht eigentlich völlig aus, wenn Sie sich jeweils am Monatsende für den abgelaufenen Monat immer den Krankengeldauszahlschein vom Arzt ausfüllen lassen und diesen dann der KK vorlegen. Das ist als Nachweis der Arbeitsunfähig für die dort bescheinigte Zeit gegenüber der KK völlig ausreichend. Bei der AfA würde ich den gelben Schein morgen n i c h t vorlegen - jedenfalls noch nicht. Zeigen Sie den gelben Schein wird ihnen die AfA wohl dann die " rote Karte " zeigen ... Lassen Sie sich erstmal von dem Mitarbeiter der AfA das genaue Prozedere erklären - auch was passiert wenn Sie denn einen " gelben " abgeben würden... Erstmal selber schön bedeckt halten und erst dann entsprechend agieren. Und wenn Zeifel sind immer VORHER Rücksprache mit dem Anwalt halten - dafür wird er ja schliesslich auch bezahlt.
Bauscham 30.06.2009 | 12:36
Okay...so mache ich es........
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