Damit Sie nicht die Rechtsmittelfrist versäumen , sollten Sie zuerst bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen und um erneute Überprüfung bitten. Hierzu wäre es ggf ratsam, ein aktuelles Attest Ihrer behandenden Ärzte beizufügen.