Wer bzw. welcher Arzt entscheidet über die Genehmigung für Erwerbsminderugs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente? (Wie heißt es genau?)
Meine Mutter (57 J.) ist die letzten 2-3 Jahre ständig krank (Herzkrankheit, CPOD, Bandscheibe, Schwindelanfälle, Kreislauf) und in ärztlicher Behandlung. Mal ist sie Wochen,- manchmal Monate lang krank geschrieben. Die jetzige Krankschreibung zieht sich schon fast ½ Jahr hin.
Sie ist ständig bei Fachärzten in Behandlung und war Ende letzten Jahres 3 Wochen in einer Spezialklink.
Sie hatte auch einen Termin beim med. Dienst – dieser meinte, für eine Rente wird es noch nicht ganz reichen und hat sie zu einer Reha geschickt.(ging von der LVA aus)
Die Reha ist vorbei – die Beschwerden sind geblieben. Sie ist vorerst weiter krank geschrieben.
Nun wird mit einer neuen Medikamenteneinstellung versucht, die Krankheit besser in den Griff zu bekommen.
Die Reha-Ärztin meinte im Abschlußgespäch leichte Arbeiten könnte sie noch ausführen und der Arzt vor Ort (der Hausarzt?) müßte ihr dafür ein Schreiben ausstellen.
Warum machen das nicht die Reha-Ärzte? Der Hausarzt der richtige Ansprechpartner? Was steht in so nem Schreiben?
Und was ist, wenn sich die Beschwerden trotz Medikamentenumstellung nicht bessern – wo kann man einen Renten-Antrag stellen? Welche Ärzte entscheiden dann? Kommt dann wieder eine Reha?
Wer kann mir denn mal weiterhelfen?
Vielen Dank!