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Experten-Antwort

Ablehnung Erwerbsminderungsrente

von Ella27.07.2018 | 19:09
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6 Antworten

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Wie geht es weiter wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde und die Aussteuerung ALG 1 bald endet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ella,

„Marco“, „W*lfgang“ und „Fortitude one“ haben Ihre Frage aus meiner Sicht bereits zutreffend beantwortet.

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5 Antworten

Marcoam 27.07.2018 | 19:12
Wenn die Anspruchsdsauer des ALG1 endet dann normal ALG2. Wurde Widerspruch eingelegt gegen die Entscheidung der DRV?
W*lfgangam 27.07.2018 | 21:57
Hallo Ella, welche Erwartungen haben Sie denn/was danach geschehen soll? Dass es danach nur ALG2 geben kann, ist aus sozialleistungsrechtlicher Beurteilung der nächste Weg, um Ihr Einkommen weiter zu sichern ...sofern Sie sich anschließend nicht selbst über Wasser halten können. Daher sollten Sie sich zwingend demnächst mit Ihrem Jobcenter (JC) unterhalten, zumal die dortige Alo-Meldung Ihnen auch künftige EM-Rentenansprüche sichern kann. Ob Sie nun nach Ende ALG1 weiterhin ein Fall für die AfA sind oder schon fürs JC, wird dann zeitnah entschieden ...allein die Alo-Meldung kann wichtig sein. Zudem steht wegen dieser Fragestellung auch eine Beratung in der nächsten DRV-Stelle an, da Sie aus Rentensicht viel zu wenig Informationen mitteilen, um die richtige Entscheidung für Sie – anhand Ihrer bis heute erzielten Versicherungszeiten - bewerten zu können. Gruß w.
Fortitude oneam 28.07.2018 | 10:55
Hallo, viele Möglichkeiten gibt es nicht mehr. Nach ausschöpfen des ALG1 bleibt nur noch ALG2. Oder versuchen Sie mit allen Mitteln die Erwerbsminderungsrente durchzuboxen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Marcoam 28.07.2018 | 12:47
Sie sollten schleunigst mit der Job-Suche beginnen und sich Ihren Lebensunterhalt, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, mit Arbeit verdienen. Ihr Job-Center bietet auch Bewerbungstrainigs an und wird Sie bestimmt intensiv bei der Job-Suche unterstützen. Viel Erfolg!
Rezzoam 28.07.2018 | 19:35
Wenn keine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt, gibt es nix mehr "durchzuboxen". Wer eine Rentenablehnung für ungerecht hält, fragt gewöhnlich danach, wie er gegen die Ablehnung vorgehen kann aber nicht danach, welcher öffentliche Kostenträger den Lebensunterhalt bis zur Altersrente sichert.
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