Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ablehnung gegen die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Zschortau07.02.2014 | 09:46
3449 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wir haben einen Mitarbeiter, da hat die DRV den Reha-Antrag (medizinisch) in einen Rentenantrag umgewandelt. Formal hat er den Rentenantrag gestellt. Er möchte aber keine Rente, weil er hofft, dass er nach seiner langen schweren Krankheit wieder fit wird. Er wurde durch die Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert. Grundsätzlich geht es mir jetzt nicht um den Einzelfall sondern um die Frage: Kann man eine bewilligte volle Erwerbsminderungsrente einfach ablehnen? Wenn ja, müsste doch nach der Bewilligung lt. SGB X Widerspruch gegen die Bewilligung eingelegt werden!? Kann ich das irgendwo nachlesen? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2014 | 10:58

§ 116 (2) SGB VI regelt, dass der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben unter den genannten Voraussetzungen als Antrag auf Rente zu werten ist.

Ist die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten erheblich gemindert oder gefährdet, kann eine Krankenkasse den Versicherten gem. § 51 Abs. 1 SGB V auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

Daraus ergeben sich zu beachtende Besonderheiten nach § 116 Abs. 2 SGB V.

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass der Versicherte an der Einleitung und Durch-führung eines Rentenverfahrens nicht interessiert ist, da sich durch eine Rentenge-währung unter Umständen Nachteile auf anderen Rechtsgebieten für den Versicher-ten ergeben können. So kann eine Rentengewährung z. B. zur Beendigung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses führen oder der Anspruch auf andere Leistungen (wie z. B. Betriebsrenten, Zusatzrenten) kann dem Grunde und der Höhe nach beeinflusst werden. Um sich vor Nachteilen zu schützen, steht dem Versicherten das Recht zu, einer Umdeutung seines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe in einen Rentenantrag zu widersprechen. So kann er z. B. bestimmen, dass der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht als Rentenantrag gelten soll. Bis zur bestandskräftigen Bewilligung der Rentenleistung kann der Versicherte seinen Antrag zurücknehmen oder auf die Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beschränken, obwohl volle Erwerbsminderung vorliegt.

Das grundsätzliche Recht des Einzelnen, auf seine Sozialleistungsansprüche verzichten zu können, gilt nicht jedoch uneingeschränkt. Gerade im Sozialleistungsbereich findet die Gestaltungsfreiheit des Einzelnen ihre Grenzen da, wo schutzwürdige Interessen anderer Personen oder die Versichertengemeinschaft betroffen sind. Gemäß § 46 Abs. 2 SGB I ist der Verzicht daher unwirksam bzw. unzulässig, soweit

– Rechtsvorschriften umgangen oder

– andere Personen oder Leistungsträger (z. B. auch der Rentenversicherungsträger) belastet werden.

Wurde der Versicherte

– als Krankengeldbezieher von der Krankenkasse gem. § 51 Abs. 1 SGB V

oder

– als Leistungsbezieher von der Agentur für Arbeit gem. § 125 Abs. 2 SGB III

aufgefordert, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen, ist er in der Ausübung seiner Gestaltungsrechte eingeschränkt.

Ist der Versicherte von der Krankenkasse gem. § 51 SGB V bzw. von der Agentur für Arbeit gem. § 125 SGB III aufgefordert worden, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen, kann er sein Gestaltungsrecht nur ausüben, wenn er das Einverständnis der zuständigen Krankenkasse/Agentur für Arbeit einholt.

2 Antworten

schnulliam 07.02.2014 | 10:24
Auf jedem Bescheid gibt es eine Rechtmittelbelehrung.
KSCam 07.02.2014 | 15:01
Wenn Ihr Mitarbeiter wieder fit ist, kann er ja arbeiten, erhält seinen Lohn und beweist dadurch, dass er nicht erwerbsgemindert ist. Krankengeld weiter zu bekommen wird aber nicht funktionieren, die Krankenkasse wird nicht damit einverstanden sein, dass er auf "Rente verzichtet" und statt dessen die Kasse weiterzahlen soll (obwohl die Erwerbsminderung festgestellt ist).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026