kann man für den Erwerbsminderungsrentenantrag bzw. dessen Verlängerung einen Gutachter ablehnen, wenn man schlechte Erfahrungen mit ihm hatte? Hat man dazu das Recht, das ein anderer Gutachter bestellt wird? Was ist, wenn nachweisbar ist, dass er bei der letzten Begutachung gravierende Fehler gemacht hat. Ist es üblich das die DRV für Verlängerungsanträge den gleichen Gutachter auswählt?
19.08.2022, 08:14
von
Jou
Nehmen Sie immer!!!! einen Zeugen mit zur Begutachtung. Natürlich können Sie diesen Gutachter ablehnen. Sind sie zb wegen Psysischer Probleme begutachtet und dieser Gutachter ist zb ein Internist, fechten Sie dessen Gutachten, sofern es für Sie negativ ausfällt, an.
19.08.2022, 08:15
von
Tiso
Zitiert von: Peter
Guten Morgen,
kann man für den Erwerbsminderungsrentenantrag bzw. dessen Verlängerung einen Gutachter ablehnen, wenn man schlechte Erfahrungen mit ihm hatte? Hat man dazu das Recht, das ein anderer Gutachter bestellt wird? Was ist, wenn nachweisbar ist, dass er bei der letzten Begutachung gravierende Fehler gemacht hat. Ist es üblich das die DRV für Verlängerungsanträge den gleichen Gutachter auswählt?
Ja das ist durchaus üblich, dass die Begutachtung durch den gleichen Gutachter vorgenommen wird. Eine Ablehnung ist auch möglich, bspw. wegen Befangenheit oder wenn der Gutachter dann doch nur wenig Ahnung hat. Das allerdings müssen Sie explizit nachweisen und belegen.
19.08.2022, 08:28
von
Peter
Zitiert von: Peter
Was ist, wenn nachweisbar ist, dass er bei der letzten Begutachung gravierende Fehler gemacht hat.
Das müssen Sie, wie @Tiso schon schrieb, nachweisen. Meistens ist man mit dem Gutachter nicht einverstanden, weil der das Leistungsvermögen anders einschätzt, als man selbst. Das ist allerdings nicht zwangsläufig ein Fehler.
19.08.2022, 08:49
Experten-Antwort
Hallo Peter, die Auswahl des Gutachters obliegt grundsätzlich dem RV-Träger. Sind Sie mit dem Gutachter nicht einverstanden, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger und schildern Sie den Fall und warum Sie einen anderen Gutachter wünschen. Ob dem stattgegeben wird, können wir aber nicht versprechen.
19.08.2022, 22:08
von
Gutachtermensch
Zitiert von: Jou
Nehmen Sie immer!!!! einen Zeugen mit zur Begutachtung. Natürlich können Sie diesen Gutachter ablehnen. Sind sie zb wegen Psysischer Probleme begutachtet und dieser Gutachter ist zb ein Internist, fechten Sie dessen Gutachten, sofern es für Sie negativ ausfällt, an.
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Zeuge bei der Begutachtung dabei sein darf. Insbesondere wenn der Gutachter davon ausgeht, dass die Beeinflussung durch den Zeugen zu groß ist (also die Fragen wegen der Anwesenheit nicht korrekt beantwortet werden z.B. weil man sich schämt oder besser dastehen will) wird er eine Begleitperson bzw. Zeugen ablehnen. Man kann dann selbstverständlich die Begutachtung ablehnen, ob das so sinnvoll ist bleibt dahingestellt.
19.08.2022, 22:52
von
weis nix
@abschläge hat die richtige Information: Er/Sie/Es antwortet gleich.
20.08.2022, 08:24
von
Komiker?
Zitiert von: weis nix
@abschläge hat die richtige Information: Er/Sie/Es antwortet gleich.