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Experten-Antwort

Ablehnung Gutachter

von Peter19.08.2022 | 07:56
738 Ansichten
7 Antworten

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Guten Morgen, kann man für den Erwerbsminderungsrentenantrag bzw. dessen Verlängerung einen Gutachter ablehnen, wenn man schlechte Erfahrungen mit ihm hatte? Hat man dazu das Recht, das ein anderer Gutachter bestellt wird? Was ist, wenn nachweisbar ist, dass er bei der letzten Begutachung gravierende Fehler gemacht hat. Ist es üblich das die DRV für Verlängerungsanträge den gleichen Gutachter auswählt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

die Auswahl des Gutachters obliegt grundsätzlich dem RV-Träger. Sind Sie mit dem Gutachter nicht einverstanden, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger und schildern Sie den Fall und warum Sie einen anderen Gutachter wünschen. Ob dem stattgegeben wird, können wir aber nicht versprechen.

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6 Antworten

Jouam 19.08.2022 | 08:14
Nehmen Sie immer!!!! einen Zeugen mit zur Begutachtung. Natürlich können Sie diesen Gutachter ablehnen. Sind sie zb wegen Psysischer Probleme begutachtet und dieser Gutachter ist zb ein Internist, fechten Sie dessen Gutachten, sofern es für Sie negativ ausfällt, an.
Tisoam 19.08.2022 | 08:15
Ja das ist durchaus üblich, dass die Begutachtung durch den gleichen Gutachter vorgenommen wird. Eine Ablehnung ist auch möglich, bspw. wegen Befangenheit oder wenn der Gutachter dann doch nur wenig Ahnung hat. Das allerdings müssen Sie explizit nachweisen und belegen.
Peteram 19.08.2022 | 08:28
Das müssen Sie, wie @Tiso schon schrieb, nachweisen. Meistens ist man mit dem Gutachter nicht einverstanden, weil der das Leistungsvermögen anders einschätzt, als man selbst. Das ist allerdings nicht zwangsläufig ein Fehler.
weis nixam 19.08.2022 | 22:52
@abschläge hat die richtige Information: Er/Sie/Es antwortet gleich.
Gutachtermenscham 19.08.2022 | 22:08
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Zeuge bei der Begutachtung dabei sein darf. Insbesondere wenn der Gutachter davon ausgeht, dass die Beeinflussung durch den Zeugen zu groß ist (also die Fragen wegen der Anwesenheit nicht korrekt beantwortet werden z.B. weil man sich schämt oder besser dastehen will) wird er eine Begleitperson bzw. Zeugen ablehnen. Man kann dann selbstverständlich die Begutachtung ablehnen, ob das so sinnvoll ist bleibt dahingestellt.
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